Ein bizarres Rendez-Vous in der Steiermark endete vor dem Richter. Wie die „Kleine Zeitung” berichtet, lernte ein 18-Jähriger eine 16-jährige Schülerin auf Snapchat kennen und vereinbarte ein Treffen für sexuelle Handlungen mit dem besonderen Etwas: Knochen brechen. Die Schülerin stimmte zu, traf sich mit ihrer Snapchat-Bekanntschaft tagsüber in einem Wald. In seinem Auto kam der „Knochenbrecher” auch rasch zur Sache und schlug nach dem Angebot „du kannst dir aussuchen, was ich dir breche” mit einem Hammer drei- bis viermal auf den Fuß seines gefesselten Dates. Auch das laute „Aufhören”-Rufen seines Opfers stoppte den 18-Jährigen nicht.

Nach heftiger Gegenwehr gelang es der jungen Frau, aus dem Auto zu flüchten. Warum sie ursprünglich die Einwilligung zum Knochenbrechen gegeben hat, konnte sie vor Gericht nicht mehr sagen.

Machtgefühl genossen

Vor dem Richter gab der Angeklagte zu, dass es tatsächlich sein Wille war, der 16-Jährigen den Fuß zu brechen. Er habe das Machtgefühl genossen; dass er dem Opfer Schmerzen zufügt, habe er nicht bedacht. Zu einem Bruch kam es übrigens nicht, die junge Frau erlitt „nur” eine blutende Rissquetschwunde.

Die Schöffen sprachen den 18-Jährigen schuldig. Er fasste zwei Jahre Haft aus, acht Monate davon unbedingt. Zusätzlich muss er sich in psychiatrische Therapie begeben und seiner Snapchat-Bekanntschaft 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.