Bleibt Benko in U-Haft? Heute fällt die Entscheidung
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft verweist auf dringenden Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Gegen Benko läuft eine Anklage wegen betrügerischer Krida und des mutmaßlichen Entzugs von Vermögenswerten.
Im Verfahren um den inhaftierten Tiroler Investor René Benko entscheidet das Landesgericht für Strafsachen in Wien heute (Mittwoch) über einen von Benkos Verteidigung eingebrachten Enthaftungsantrag. Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe sitzt seit 24. Jänner in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Sein Anwalt begründete den Antrag unter anderem mit Benkos “vorbildlichem” Verhalten. Mit der Entscheidung wird erst am späten Nachmittag gerechnet.
U-Haft noch verhältnismäßig?
Während Benkos Anwalt argumentiert, dass die Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei, lehnt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Haftentlassung ab. Sie verweist auf den weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht und Haftgründe wie Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Zudem liegt bereits eine rechtskräftige Anklage vor.
Gegen Benko wird unter anderem wegen des Verdachts auf betrügerische Krida ermittelt. Im Raum steht auch, dass er Vermögenswerte – darunter wertvolle Jagdwaffen – dem Zugriff von Gläubigern entzogen haben soll. Benko weist die Vorwürfe zurück und betont, die Gegenstände ordnungsgemäß verwahrt zu haben.
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