In dem Schreiben der Grund- und Oberschule Melle (Niedersachsen) heißt es klar:
„In unserer Schulordnung ist festgelegt, dass beim Betreten des Schulgebäudes und in allen geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckung getragen werden. Hierzu gehören auch Mützen, Kappen oder Kopftücher.“
Zugleich betont die Schule, dass „Ausnahmen […] selbstverständlich möglich“ seien, sofern ein Antrag gestellt werde.

Das Schreiben verbreitete sich schnell im Netz und wurde von mehreren Medien aufgegriffen. Während manche Eltern irritiert reagierten, führte die Regelung bislang lediglich zu einer Debatte – bis radikale Stimmen die Situation vollkommen zum Entgleisen brachten.

Bürgermeisterin und Kultusministerium distanzieren sich – ohne die Schule anzugreifen

Die Stadt Melle stellte, wie Bild berichtet, klar, dass Bürgermeisterin Jutta Dettmann „selbst sehr verwundert und irritiert“ gewesen sei, als sie den Elternbrief sah. Gleichzeitig unterstrich sie das Prinzip der offenen Stadtgesellschaft:
„Unsere Stadtgesellschaft ist bunt und vielfältig, dazu gehört auch die freie Ausübung der Religionsfreiheit.“

Das Kultusministerium erläuterte – sachlich und eindeutig – den rechtlichen Rahmen. Sprecher Ulrich Schubert:
„Aus rechtlicher Sicht ist das Tragen eines Kopftuches […] grundsätzlich zulässig.“
Eine Schule dürfe dieses Grundrecht „weder durch eine Schulordnung noch durch eine Einzelweisung“ einschränken.
Die einzige klare Begrenzung: Eine Vollverschleierung sei „unzulässig“.

Die Schulordnung wird nun in Abstimmung mit Stadt und Qualitätsmanagement überarbeitet, damit „Kopfbedeckungen aus religiösen oder krankheitsbedingten Gründen“ künftig immer zulässig sind.

Bombendrohung und Schmierereien – die eigentliche Entgleisung

Die eigentliche Eskalation begann jedoch erst nach Veröffentlichung des Schreibens. Das Kultusministerium bestätigt: „Es gab eine entsprechende Drohung.“
Zusätzlich sei es zu „Schmierereien“ mit beleidigendem Inhalt am Schulgebäude gekommen.

Die Polizei Osnabrück wurde eingeschaltet, beide Vorfälle wurden angezeigt. Von der Schulleitung gab es zunächst keine Stellungnahme.

Dass eine schulinterne Regelung – mit der Möglichkeit von Ausnahmen – zu einer Bombendrohung führt, sorgt in Behördenkreisen für Unverständnis. Die Drohung selbst überschattet inzwischen jede Debatte über Schulordnungen.