Im Kern geht es grundsätzlich darum, ob nur Menschen als Frauen gelten, wenn sie mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden, oder auch diejenigen Personen, deren Geschlecht mit einem sogenannten Gender Recognition Certificate (GRC) als weiblich anerkannt wird.

Zwei geltende Gesetze – der Gender Recognition Act von 2004 und der Equality Act von 2010 – bieten nach Ansicht von Kritikern keine eindeutige Auslegung. Die Entscheidung des Supreme Court, für die noch kein Zeitpunkt feststeht, soll darlegen, wie transsexuelle Menschen gesetzlich behandelt werden sollen und was es wirklich bedeutet, den Prozess einer Geschlechtsanerkennung zu durchlaufen.

Auswirkungen auf Maßnahmen gegen Diskriminierung möglich

Das Urteil könnte unter anderem Auswirkungen auf Unisex-Räume, Frauenclubs oder Sportvereine haben sowie auf Maßnahmen gegen Diskriminierung, schrieb die BBC.

Konkret verhandelt der Supreme Court noch bis zu diesem Mittwoch eine Klage der Initiative For Women Scotland. Diese zielt auf die Definition von “Frauen” in der schottischen Gesetzgebung, die einen Frauenanteil von 50 Prozent in öffentlichen Gremien vorschreibt. Das höchste schottische Zivilgericht hatte 2023 entschieden, dass eine Person mit einem entsprechenden GRC zu Recht als Frau behandelt wird.

Vor allem Konservative führen seit einiger Zeit eine emotionale Debatte um Genderfragen in Großbritannien. Sie fordern, dass nur “biologische” Frauen als Frauen anerkannt werden. Es sei zu einfach für Männer, sich als Frauen auszugeben und Verbrechen zu begehen, argumentieren sie. Zu den prominentesten Unterstützerinnen dieser Sicht gehört die “Harry Potter”-Autorin J.K. Rowling.

Emotionale Debatte um Genderfragen

Als transgeschlechtlich werden Personen bezeichnet, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. In Großbritannien identifizieren sich ungefähr 0,5 Prozent der erwachsenen Bevölkerung als transsexuell.

Wie in vielen anderen Ländern wird das Thema auch in Österreich kontrovers diskutiert. Jüngster Anlass war der Beschluss einer Dienstrechtsnovelle wenige Tage vor der Nationalratswahl im September. ÖVP, Grüne und SPÖ änderten die Geschlechtsdefinition im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz so aus, dass auch Diskriminierungen von nicht-binären Personen möglich sind. Nach öffentlicher Empörung ruderte die Kanzlerpartei öffentlich zurück und kündigte einen Abänderungsantrag an. Auch innerhalb der zweiten Regierungspartei gab es Dissens. Die Grüne Abgeordnete Faika El-Nagashi blieb der Abstimmung fern, übte dann aber öffentlich Kritik. Durch die Novelle sei nämlich der Diskriminierungsschutz von (biologischen) Frauen “nicht mehr gegeben”, sagte sie. (APA/red)