Crans-Montana: Neue Feuerwerksregeln nach tödlichem Barbrand
Nach dem verheerenden Feuer Inferno in einer Bar in Crans-Montana, bei dem in der Neujahrsnacht 41 Menschen ums Leben gekommen sind, verschärft die Schweiz ihre Brandschutzvorschriften. Seit Mittwoch ist das Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen landesweit verboten.
Dazu gehören laut Rolf Meier von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen auch Wunderkerzen.
Seit dem 1. April sind auch Tischfeuerwerk und funkensprühende Partyfontänen verboten, da sie den Brand in Crans-Montana ausgelöst hatten. Das Verbot betrifft laut Meier unter anderem Bars, Restaurants, Clubs, Cafés, Hotels, Konzert- und Mehrzweckhallen, Kinos und Theater. Auch bei Feiern von geschlossenen Gesellschaften in Hotels ist Pyrotechnik nicht mehr erlaubt.
Ermittlungen nach Brandkatastrophe laufen weiter
Bei der Katastrophe in Crans-Montana war schalldämmender Schaumstoff an der Decke der Bar in Brand geraten. Die Flammen breiteten sich rasend schnell aus. Dutzende meist junge Partybesucher schafften es nicht rechtzeitig ins Freie. Rund 80 wurden größtenteils schwer verletzt. Ende März waren nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz immer noch 41 in Krankenhäusern und Reha-Kliniken, darunter drei in Deutschland.
Ermittelt wird gegen das Betreiberpaar der Bar und Verantwortliche der Gemeinde, die es versäumte, regelmäßige Brandschutzprüfungen durchzuführen. Es geht unter anderem um fahrlässiger Tötung.
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