Nach dem Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days erhebt Terrorismusexperte Rolf Tophoven schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Justizbehörden. „Dieser spezielle Angriff wäre zu vermeiden gewesen“, sagte der Experte vom Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik in Essen. „Der Mann hätte nicht freigelassen werden dürfen.“
Tophoven verwies auf die Vorgeschichte des mutmaßlichen Attentäters Abdul B. „Der Mann hatte ja viele Vorstrafen schon. Er war radikalisiert. Man wusste, er ist Islamist und die Tragödie ist ja, dass man alles wusste.“
Wienerin Nach Amokfahrt Wir Sind In Todesangst Aus Dem Park Gefluechtet
Staatsanwaltschaft wollte ihn weiter in Haft sehen
Tatsächlich war der 21-Jährige den Behörden längst bekannt. Er hatte 2025 mehrfach versucht, sich im Ausland dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Im Libanon saß er drei Monate in Haft. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er am Flughafen BER festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Am 12. Mai verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Entscheidend: Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe gefordert und wollte auch den Haftbefehl aufrechterhalten. Das Gericht hob ihn dennoch auf.

Keine Bewährungsstrafe – sondern „Vorbewährung“
Dabei gibt es eine wichtige juristische Feinheit: Abdul B. war nicht bereits endgültig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte die Entscheidung darüber für sechs Monate zurück. Es handelte sich um eine sogenannte „Vorbewährung“.
Der 21-Jährige kam dennoch auf freien Fuß und erhielt mehrere Auflagen. Dazu gehörten auch Beratungsgespräche im Rahmen eines Deradikalisierungsprogramms.
Dass man bei einem bekannten Islamisten mit dieser Vorgeschichte auf Deradikalisierung gesetzt habe, bezeichnete Tophoven als „tödlichen Fehler“.
Das Berliner Strafgericht verteidigte die Aufhebung des Haftbefehls am Montag. Eine Sprecherin erklärte, die Entscheidung sei „nicht ungewöhnlich“. Abdul B. habe bereits rund sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht; die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Haft habe das Gericht nicht als gegeben angesehen.
Eine Tote und 29 Verletzte
Am Samstagabend war ein weißer Kastenwagen am Rande des Berliner CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt soll der Angreifer anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, weitere Passanten attackiert haben.
Der 21-jährige Abdul B. geriet rasch in den Fokus der Ermittler. Er galt als islamistischer Gefährder und hatte das Tatfahrzeug angemietet. Am Sonntagabend spürten Spezialkräfte ihn in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau auf. Nach Angaben der Polizei lief er dort mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu. Das SEK eröffnete das Feuer. Abdul B. starb noch am Einsatzort.
Die Bundesanwaltschaft hat in der Zwischenzeit die Ermittlungen wegen des mutmaßlich islamistischen Terroranschlags übernommen.
Zweiter Verdächtiger wieder frei
Ein zunächst festgenommener zweiter Verdächtiger wurde unterdessen wieder freigelassen. Der Tatverdacht gegen den Mann habe sich nicht erhärtet, bestätigte die Bundesanwaltschaft.
Die Ermittler prüfen weiterhin, ob Abdul B. Unterstützer oder Mitwisser hatte. Dobrindt hatte bereits am Sonntag darauf hingewiesen, dass derartige Anschläge häufig von Einzeltätern begangen würden.
980 „gewaltorientierte“ Islamisten in Berlin
Der Fall rückt auch die islamistische Szene Berlins in den Mittelpunkt. Die Polizei führt im Bereich „religiöse Ideologie“ eine mittlere zweistellige Zahl von Personen als sogenannte Gefährder. Eine ebenfalls mittlere zweistellige Zahl gilt als „relevante Personen“. Nur ein Teil davon sitzt in Haft.
Noch deutlich größer ist das vom Berliner Verfassungsschutz beobachtete islamistische Personenpotenzial: Rund 2.600 Menschen werden islamistischen Ideologien zugerechnet. 980 davon gelten als „gewaltorientiert“.
Das bedeutet allerdings nicht, dass alle 980 selbst zu Anschlägen bereit wären. Die Kategorie umfasst auch Personen, die Gewalt unterstützen oder befürworten.
Bereits zuvor hatte der Verfassungsschutz vor Anschlägen auf sogenannte „weiche Ziele“ gewarnt – insbesondere auf größere Menschenansammlungen bei Volksfesten, Konzerten oder Sportveranstaltungen.
Tophoven sieht deshalb auch über Berlin hinaus keine Entwarnung. Der militante islamistische Terror bedrohe Europa weiterhin. Der Anschlag auf den CSD sei ein gezielter Angriff auf Freiheit und Toleranz gewesen.

Kommentare
Lädt Kommentare...