Der Countdown ist zu Ende: Willkommen in unserer neuen "Freiheit"!
Es ist geschafft und heute ist es ENDLICH soweit: Nach über einem halben Jahr der Sperre startet Österreich heute zurück ins (fast) normale Leben: Cafés, Restaurants, Hotels, das Stammpub, das Lieblingsbeisl um die Ecke, Tiergärten, Indoor- und Outdoor-Sportstätten, Fitnesscenter und Co. – sie alle haben mit dem heutigen Mittwoch, dem 19. Mai wieder geöffnet! Immer mit dabei: Die neue “3G-Regel”.
Nach etwas mehr als einem halben Jahr werden am Mittwoch in Österreich großflächig die Corona-Einschränkungen beendet. Hotels, Gastronomie, Sportstätten und Kultur werden wieder geöffnet. Geschlossen bleiben nur noch die Nachtlokale, Großveranstaltungen mit mehr als 1.500 Personen indoor und 3.000 Personen outdoor sind weiterhin untersagt. In allen offenen Bereichen gelten die 3G-Regeln: Man muss also geimpft, genesen oder getestet sein.
Als Nachweis für die 3Gs gelten Testzertifikate, der Impfpass und ärztliche Atteste bzw. Absonderungsbescheide. Ab Anfang Juni soll national der elektronische Nachweis per QR-Code eingeführt sein, ab Ende Juni sogar EU-weit. Wer Covid-19 bereits überstanden hat oder geimpft ist, kann sich das regelmäßige Testen ersparen, das sind rund 2,6 Millionen Menschen in Österreich. Sehr wohl testen lassen müssen sich allerdings all jene, deren Genesung schon mehr als ein halbes Jahr zurückliegt (150.000 Personen). Auch für sie entfällt die Testpflicht allerdings, wenn sie mittlerweile zumindest eine Impfdosis erhalten haben.
Alles beim Alten in Sachen Tests
Bei den Tests gelten die bereits bekannten Regeln: PCR-Tests werden für 72 Stunden ab Abnahme anerkannt, professionell abgenommene Antigentests 48 Stunden lang und Selbsttests 24 Stunden. Auch vor Ort können Tests angeboten werden, die aber nur für den Besuch der Einrichtung selbst gelten. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bereichen weitere Vorsichtsmaßnahmen und Regeln. So gilt in Innenräumen fast überall die Maskenpflicht, in Lokalen dürfen indoor maximal vier Erwachsene plus sechs Kinder und outdoor maximal je zehn Erwachsene und zehn Kinder an einen Tisch Platz nehmen. Außerdem gilt fast überall Registrierungspflicht. Die Sperrstunde ist generell mit 22 Uhr festgelegt.
Treffen ab 10 Personen sind erlaubt – aber anzeigepflichtig
Eine Zusammenkunft ab elf Personen gilt als Veranstaltung mit 3G-Regeln und Anzeige-Pflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 51 Personen sind Veranstaltungen bewilligungspflichtig und es braucht zugewiesene Sitzplätze. Indoor dürfen an Veranstaltungen nicht mehr als 1.500 und outdoor nicht mehr als 3.000 Personen teilnehmen. Beim Sport selbst etwa in Fitnessstudios muss man keine Maske tragen, sehr wohl aber im Gebäude an sich. (APA/red)
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