Die nötigen Gesetzentwürfe des Innenministeriums würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, berichtete der “Spiegel” am Freitag. Der Kabinettsbeschluss sei noch im Herbst geplant. Vom Innenministerium gab es zu dem Bericht zunächst keine Stellungnahme.

Schnellere Asylverfahren an Flughäfen und Häfen sind Teil des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (Geas) der EU. Dieses Paket soll ab Juni 2026 greifen. Innenministerin Nancy Faeser hatte am Donnerstag bei einem EU-Innenministertreffen in Luxemburg angekündigt, einen Teil der Regelungen vorzuziehen – unter anderem die beschleunigten Asylverfahren.

Betreiber müssen Unterkünfte stellen

Laut dem “Spiegel”-Bericht will Faesers Ministerium die Betreiber von Flughäfen und Häfen gesetzlich verpflichten, für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Länder sollen die Kosten für Unterbringung und Versorgung tragen, der Bund für die Verfahren zuständig sein. Die neuen Schnellverfahren könnten laut “Spiegel” zehntausende Menschen betreffen. (APA/red)