Dresscode-Drama im „Cool Mama“: Streit um Kopftuchverbot eskaliert
Der strikte Dresscode im Salzburger Sky-Restaurant „Cool Mama“ sorgt für heftige Diskussionen. Drei muslimische Frauen sprechen von Diskriminierung. Der Betrieb verweist jedoch auf klare Regeln, die „ausnahmslos für alle Gäste“ gelten.
Was als Geburtstagsfrühstück mit Panoramablick über Salzburg geplant war, endete für eine seit längerem in Salzburg lebende Muslimin in Empörung. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie mit Hidschab nicht ins Sky-Restaurant des Hotels „Cool Mama“ kommen könne. Grund dafür ist ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot. Während die Betroffene von Ausgrenzung spricht und die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingeschaltet hat, betont der Betreiber sein gastronomisches Konzept und pocht auf einheitliche Regeln für alle, wie die Salzburger Nachrichten berichten.
Strenger Dresscode im Sky-Restaurant
Auf der Website des „Cool Mama“ sind ein Dutzend durchgestrichene Symbole zu sehen. Die Botschaft ist eindeutig: Jegliche Kopfbedeckungen sowie Sport- und Freizeitbekleidung sind nicht gestattet. Als der Ehemann einer Muslimin telefonisch einen Tisch reservieren wollte und erwähnte, dass seine Frau einen Hidschab trägt, wurde ihm laut ihrer Schilderung mitgeteilt, dass dies im Restaurant nicht möglich sei.
Auf Anfrage der Salzburger Nachrichten erklären die Betreiber des Restaurants ihr Konzept schriftlich: „Um dieses Ambiente sicherzustellen, haben wir auch auf Wunsch unserer Gäste im Laufe der Jahre hausinterne Regeln entwickelt, zu denen auch ein Dresscode für die Gäste des Sky-Restaurants zählt.“ Und weiter: „Die Regelungen gelten ausnahmslos für alle Gäste, unabhängig von ihrer Herkunft, religiösen Zugehörigkeit oder Ethnie. Die Ausnahmslosigkeit der Regelung sichert die Umsetzung unseres gastronomischen Konzeptes. Wir erwarten daher im Interesse aller Besucher die Einhaltung dieser Regelungen.“
Zu häufigen Diskussionen sei es bislang nicht gekommen. „In Einzelfällen wurde erläuternd auf die Regelungen hingewiesen, die dann akzeptiert wurden“, teilt das Unternehmen mit. Das „Cool Mama“ wird von der CM Aktivinvest GmbH & Co. KG betrieben.
Betroffene sprechen von Diskriminierung
Drei muslimische Frauen aus Salzburg gaben an, das Restaurant künftig nicht mehr besuchen zu wollen. Ihnen sei telefonisch oder schriftlich mitgeteilt worden, dass sie mit Kopftuch keinen Zutritt erhalten würden. Die Frauen baten um Anonymität.
Eine von ihnen schrieb eine kritische Google-Rezension. Daraufhin habe der Betrieb mit einer Klage gedroht, sollte sie die Bewertung nicht entfernen. In weiterer Folge kontaktierte sie die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Eine Betroffene schildert: „Ich mag das Restaurant wirklich sehr gerne. Essen und Service sind top. Als mir dann vor Kurzem beim Reservieren gesagt wurde, dass ich mit meinem Hidschab nicht reindarf, habe ich mir gedacht, das kann doch nicht sein.“ Eine andere Frau sagt: „Ich fühle mich diskriminiert.“ Die Frauen empfinden insbesondere die Gleichsetzung des Kopftuchs mit legerer Kleidung als problematisch. Zudem geben zwei von ihnen an, in den vergangenen zwei Jahren noch mit Kopftuch im Restaurant gewesen zu sein.
Eine der Betroffenen vermutet hinter der Regelung eine bewusste Ausgrenzung und verweist auf einen Bekannten: „Ein guter Bekannter von mir ist sehr regelmäßig im Cool Mama. Er trägt immer ein Kapperl. Spannenderweise war das noch nie ein Thema.“
Politische Kritik – und Branchenstaunen
Auch politisch sorgt der Fall für Reaktionen. Der SPÖ-Gemeinderat Tarik Mete übt deutliche Kritik: „Religiöse Bekleidung ist kein einfaches Stilelement, sondern eine bewusste Entscheidung, die Menschen auch in ihrem Alltag mittragen. Durch solche Regelungen werden sie ausgeschlossen.“ Er berichtet, in den vergangenen Monaten auf mehrere Fälle aufmerksam gemacht worden zu sein, darunter muslimische Frauen und ein jüdischer Mann mit Kippa.
„Ich verstehe nicht, wieso Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verweigert wird – unabhängig davon, ob es sich um eine jüdische Kippa, ein muslimisches Kopftuch oder den Turban eines Sikh-Mannes handelt. Das passt nicht zu einer weltoffenen Stadt wie Salzburg.“ Branchenintern scheint der Fall zumindest ungewöhnlich. Albert Ebner, Fachgruppenobmann Gastronomie in der Wirtschaftskammer Salzburg, erklärt: „Das entscheiden die Betriebe grundsätzlich selber. Uns ist aber auch kein anderer Betrieb bekannt, der derartige Regelungen hat.“
Kommentare