Ein 30-jähriger Mann aus Wolfsberg wollte jüngst eine alltägliche Besorgung erledigen: den Kauf von zwei Jahresvignetten für seine Fahrzeuge. Über sein Smartphone suchte er in einer gängigen Suchmaschine nach der ASFINAG und der entsprechenden Vignette. Das angezeigte Ergebnis wirkte seriös – Logo, Aufbau und Design entsprachen nahezu exakt der bekannten Originalseite.

Ohne Misstrauen auszulösen, führte die Internetseite den Mann durch einen scheinbar regulären Bestellprozess. Erst nachdem er seine Kreditkartendaten eingegeben hatte, zeigte sich das wahre Ausmaß des Betrugs: Statt der erwarteten Abbuchung für die Vignetten wurde ein deutlich höherer, dreistelliger Eurobetrag von seinem Konto abgezogen. Die gekauften Vignetten existierten nie.

Professionelle Täuschung statt plumper Betrugsmails

Der Fall zeigt, wie sehr sich Onlinebetrug in jüngster Vergangenheit weiterentwickelt hat. Statt auffälliger Rechtschreibfehler oder dubioser E-Mails setzen Täter zunehmend auf technisch ausgereifte Kopien bekannter Websites. Selbst erfahrene Internetnutzer können so in die Falle tappen – insbesondere dann, wenn Suchmaschinen manipulierte Treffer anzeigen, die betrügerische Seiten prominent platzieren.

Auch im ländlichen Raum keine Einzelfälle

Nur wenige Tage zuvor war ein weiterer Fall in Kärnten bekannt geworden, der zeigt, dass Onlinebetrug längst nicht mehr auf Kleinkäufe beschränkt ist. Ein 45-jähriger Landwirt aus dem Bezirk Klagenfurt-Land war beim vermeintlichen Kauf eines Traktors betrogen worden.

Der Mann hatte auf einer Onlineplattform für Landmaschinen ein Angebot entdeckt, das ihm plausibel erschien. Nach der Kontaktaufnahme über einen Messengerdienst einigte er sich mit dem angeblichen Verkäufer auf die Konditionen. Vereinbart wurde unter anderem eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Kaufpreises.

Anzahlung überwiesen – Ware verschwindet

Der Landwirt überwies den vereinbarten Betrag auf ein deutsches Konto. Zusätzlich erhielt er vom Verkäufer den Kontakt zu einer angeblichen Spedition, die den Transport der Maschine nach Österreich übernehmen sollte. Doch kurz darauf brach der Kontakt ab: Der Verkäufer war telefonisch nicht mehr erreichbar.

Als der Bauer schließlich selbst bei der genannten Transportfirma nachfragte, folgte die ernüchternde Erkenntnis. Weder existierte ein Transportauftrag, noch stammte die übermittelte Rechnung von diesem Unternehmen. Der Traktor war nie auf dem Weg – und hatte offenbar auch nie existiert.

Ermittlungen laufen – Schäden bleiben

In beiden Fällen wurden Anzeigen wegen Onlinebetrugs erstattet. Die Ermittlungen laufen, doch die Chancen, die überwiesenen Beträge vollständig zurückzuerhalten, gelten erfahrungsgemäß als gering.