Was als individueller Rechtsstreit begann, entwickelt sich zu einem Urteil mit Signalwirkung. Der Verfassungsgerichtshof erlaubt einer transidenten Person, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ersatzlos zu streichen, und widerspricht damit ausdrücklich der bisherigen Linie des Verwaltungsgerichtshofs. Juristisch reiht sich die Entscheidung in eine europäische Rechtsprechung ein, die Geschlecht zunehmend als Frage persönlicher Identität interpretiert. Eine Entwicklung, die im Bericht des Athena-Forums “Beneath the surface” erstmals systematisch aufgearbeitet und kritisch eingeordnet wird

Vom Einzelfall zur Systemfrage

In Österreich wird derzeit ein konkreter Fall intensiv diskutiert. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer transidenten Person – also einer Person, deren biologische Geschlechtszuordnung nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmt – das Recht eingeräumt, den Geschlechtseintrag aus dem Personenstandsregister streichen zu lassen. Er leitet aus Art. 8 der Europäische Menschenrechtskonvention ein Recht auf Achtung der individuellen Geschlechtsidentität ab und erklärt eine starre binäre (männlich/weiblich) Zuordnung im Personenstandsrecht für unverhältnismäßig.

Genau an diesem Punkt setzt der Bericht “Beneath the Surface” des Athena-Forum an. Der Bericht beschreibt sehr detailliert, wie sich in den vergangenen fünfzehn Jahren in europäischen Institutionen ein Paradigmenwechsel vollzogen hat: weg von Sex als rechtlich relevanter, materieller Kategorie, hin zu Gender Identity als subjektiver Selbstdefinition. Dieser Wandel vollziehe sich weniger durch parlamentarische Gesetzgebung als durch Gerichte, Leitlinien, Strategien und andere Formen von Soft Law. Wie der exxpress bereits berichtete, leisten NGOs dafür maßgeblich Vorarbeit.

Empfehlung CM/Rec(2010)5, des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.Rat der Europäischen Union/Screenshot

Strategische Rechtsprechung statt politischer Debatte

Nationale Höchstgerichte greifen – wie in dem aktuellen Fall auch – auf die Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zurück, erweitern den Wirkungskreis der Gesetzesauslegung und ermöglichen dadurch neue rechtliche Standards. So tragen gerichtliche Entscheidungen dazu bei, Geschlechtseinträge als optional oder entbehrlich darzustellen. Damit rücke das langfristige Ziel in greifbare Nähe, das bereits in den Yogyakarta-Prinzipien formuliert wurde, nämlich die rechtliche Abschaffung von Geschlecht als Kategorie in amtlichen Registern.

Die LGBTIQ* Strategie der EU. Dazu mehr hier:LGBTIQ+ Equality Strategy 2026-2030/Screenshot

Konflikt zwischen Individualrecht und Kollektivschutz

Dabei liegt die Brisanz des Urteils weniger in der Anerkennung individueller Autonomie als in den offenen Folgefragen. Der VfGH erklärt, es gebe keinen „gewichtigen Grund“, der eine binäre Eintragung rechtfertige. Das Athena-Forum-Papier hält dem entgegen, dass genau diese Gründe bisher die Basis zahlreicher Schutzmechanismen bildeten, etwa im Gleichstellungsrecht, in der Statistik, im Gewaltschutz oder im Sport. Wenn Sex als rechtliche Kategorie ausgehöhlt werde, gerieten auch diese Schutzlogiken unter Druck.

Ein vorläufiger Schlussstrich – oder ein Auftakt

Der Verfassungsgerichtshof spricht von einem „vorläufigen Schlussstrich“ in einem langen Rechtsstreit. In den Kontext früherer Entscheidungen eingeordnet, zeigt das Urteil jedoch eine Entwicklung, die bereits seit Jahren zu beobachten ist. Wie exxpress zuletzt berichtete, schilderte der ehemalige LGBT-Aktivist und Autor Kurt Krickler im Interview, wie rechtliche und politische Verschiebungen rund um den Geschlechtsbegriff nicht nur über Parlamente, sondern zunehmend über Gerichte, Leitlinien und sogenannte Soft-Law-Instrumente vorangetrieben werden.

Krickler, der auch Teil des Athena Forums ist, verwies dabei, ebenso wie der Bericht auf den Einfluss gut vernetzter NGOs, die auf europäischer Ebene mit EU-Geldern, Schulungen und strategischer Prozessführung arbeiten. Organisationen wie die sogenannten „Big Five“ der LGBTIQ-Lobby sind seit Jahren in Beratungsgremien, bei der Ausarbeitung von Empfehlungen und in der Schulung von Verwaltung, Justiz und Politik eingebunden.