Gegen den 46-Jährigen lagen insgesamt vier Fahndungen vor. Kernstück: ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Zusätzlich bestanden drei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung.

Die Gründe dafür sind ebenfalls genannt: Die Aufenthaltsermittlungen liefen, weil der Mann postalisch nicht erreichbar war. Solche Fahndungen dienen dazu, Personen aufzufinden, wenn sie an offiziellen Kontaktadressen nicht erreicht werden können.

Bei den weiteren Fahndungen tauchte der Mann außerdem in unterschiedlichen Zusammenhängen auf: Geldwäsche, besonders schwere Brandstiftung – und auch als Zeuge wurde er gesucht. Damit stand fest: Hier geht es nicht um eine Kleinigkeit am Rande, sondern um mehrere Anknüpfungspunkte für Behörden.

Nur ein Führerschein – sonst nichts

Als es am Aachener Hauptbahnhof zur Kontrolle kam, legte der Mann lediglich einen belgischen Führerschein vor. Weitere Unterlagen, die einen rechtmäßigen Aufenthalt belegen könnten, hatte er nicht dabei.

Damit ergab sich der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts. In Kombination mit den Fahndungen und dem bestehenden Haftbefehl war klar: Die Kontrolle endet nicht mit einer Personalienaufnahme – sondern mit einer Festnahme.

Drei Bankkarten – keine passt zu ihm

Wie die Welt berichtete fiel den Beamten zusätzlich ein weiterer Punkt ins Auge: Der Mann führte drei Bankkarten mit sich. Entscheidend: Keine dieser Karten war auf seine Daten ausgestellt.

Die Konsequenz folgte unmittelbar. Die Bankkarten wurden sichergestellt. Außerdem wurde eine weitere Strafanzeige wegen Unterschlagung gefertigt. Ob, wie und wofür die Karten verwendet wurden, wird in den Angaben nicht ausgeführt – fest steht jedoch: Schon das Mitführen fremder Bankkarten reichte aus, um strafrechtlich nachzulegen.

Polizeigewahrsam nach dem Zugriff

Nach der Kontrolle wurde der 46-Jährige in Polizeigewahrsam genommen. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin machte den Fall öffentlich und nannte dabei die wesentlichen Eckdaten: Alter, Herkunft, Zahl der Identitäten, die Fahndungslage sowie die Sicherstellung der Bankkarten.

Aachen: Wieder ein Fall mit mehreren Identitäten

Der Zugriff in Aachen steht nicht isoliert im Raum. Ebenfalls aus Aachen ist ein weiterer Fall bekannt, der in den Angaben auftaucht: Dort wurde ein 21-jähriger Straftäter von der Bundespolizei gefasst, der mit sieben Identitäten unterwegs war. In diesem zweiten Fall wurde zudem beschrieben, dass der Mann im System mit insgesamt elf Personalien gemeldet war und elf offene Fahndungen gegen ihn vorlagen.

Auch dort spielte eine offene Sanktion eine Rolle: Es ging um einen Haftbefehl mit 20 Tagen Arrest, ausgelöst durch eine nicht bezahlte Geldstrafe von 1.200 Euro. Dieser zweite Fall zeigt, wie häufig Ermittler bei Kontrollen auf Personen stoßen, die mit mehreren Personalien geführt werden und bereits in Fahndungssystemen auftauchen.