Die Eltern eines zweijährigen Mädchens müssen sich am Mittwoch vor dem Wiener Landesgericht wegen der Quälerei und Vernachlässigung eines unmündigen Kindes (§ 92 StGB) verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Fürsorgepflicht grob verletzt zu haben, indem sie in ihrer Wohnung Heroin aufbewahrten, das für das Kind zugänglich war. Das Mädchen probierte das Pulver und erlitt eine Heroinvergiftung, die laut Anklage als schwere Gesundheitsschädigung eingestuft wird.

Bis zu drei Jahre Haft

Der Vorfall ereignete sich am 21. Januar 2024, nur wenige Tage vor dem zweiten Geburtstag des Mädchens. Der 43-jährige Vater soll laut Strafantrag in der Wohnung Heroin konsumiert haben. Weder er noch seine um ein Jahr jüngere Partnerin sorgten dafür, dass die Drogen an einem für ihre Tochter unerreichbaren Ort aufbewahrt wurden. Das Kind entdeckte das Suchtgift und nahm davon etwas oral ein. Die Anklage wirft den Eltern vor, dass sie dadurch die Gesundheit ihrer Tochter “beträchtlich geschädigt” haben. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. (APA/red)