Erste Kritik: Nur Burgenland, Vorarlberg und Tirol sperren auf
Die Regierung hat sich mit den Länderchefs auf ein regionales Vorgehen verständigt. Betreffend Gastro und Hotellerie wird es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben: Burgenland, Tirol, Vorarlberg sperren ab Sonntag auf; in ÖO, NÖ, Salzburg, Steiermark folgen die Öffnungen hingegen erst am 17. Dezember. Wien bildet das Schlusslicht und öffnet erst am 20. Dezember.
In Wien bleibt die Gastronomie wie angekündigt bis 20. Dezember zu. Festgelegt wurden seitens des Bundes Mindeststandards, die Länder können je nach Bedarf strenger vorgehen. Einzelne Bundesländer wie Wien, haben schon im Vorfeld angekündigt, zumindest Teilbereiche erst später zu öffnen. Neben den genannten Bundesländern noch nicht entschieden ist das Vorgehen Kärntens.
Die bundesweite “Unterkante” erlauben es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2G-Nachweis – also geimpft oder genesen. Ungeimpfte bleiben jedenfalls weiterhin im Lockdown. Auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.
Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale bleiben zu
Der Handel sowie die körpernahen Dienstleister können ab kommenden Montag aufsperren. Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 1000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesenen Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.
Sportbereiche dürfen mit 2G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind u.a. auch Fitnessstudios. Weiterhin zu bleiben die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale.
Die Gastronomie darf öffnen – mit einer Sperrstunde um 23 Uhr
Kulturveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen bei zugewiesenen Sitzplätzen dürfen stattfinden
In allen geschlossenen Räumen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht
Auch Sport – drinnen und draußen – ist mit einem 2G-Nachweis möglich, die FFP2-Maskenpflicht bei der unmittelbaren Sportausübung entfällt
Der Handel darf am Montag, 13. Dezember, öffnen, ebenso die körpernahen Dienstleister
Geschlossen bleiben die Nachtgastronomie und Après-Ski-Lokale
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet
Kommentare