EU-Gericht: "Russian warship, go f**k yourself" keine Marke
Der Grenzschutz der Ukraine wollte den Slogan “Russian warship, go f**k yourself” als Marke eintragen lassen. Ein Urteil des EU-Gerichts (EuG) hat jedoch entschieden, dass dies nicht zulässig ist.
Der ukrainische Grenzschutz kann den Slogan “Russian warship, go f**k yourself” gemäß einem Urteil des EU-Gerichts (EuG) nicht als Marke eintragen lassen. Die Richter in Luxemburg entschieden am Mittwoch, dass es sich bei dem Slogan um eine politische Äußerung handelt und wiesen damit eine Klage der Staatlichen Grenzschutzverwaltung der Ukraine zurück.
Ein Mitarbeiter des ukrainischen Grenzschutzes hatte den Slogan 2022 zu Beginn des Ukraine-Krieges als Unionsmarke angemeldet, um damit unter anderem Überwachungsgeräte, Schmuck und Kleidung zu vertreiben. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte jedoch die Eintragung abgelehnt.
Diese Entscheidung wurde nun vom EU-Gericht bestätigt. Der Slogan sei ein “Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression”, hieß es. Der Satz lasse Konsumenten jedoch nicht auf die Herkunft eines Produktes schließen und erfülle daher wesentliche Merkmale einer Marke nicht. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Einspruch eingelegt werden. (APA/red)
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