Der EU-Innenministerrat hat am Freitag in Luxemburg einstimmig einen Vorschlag angenommen, mit dem der seit März 2022 gewährte vorübergehende Schutz für die vor dem russischen Angriffskrieg geflohenen Ukrainer um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert wird. Dies sei laut EU ein Signal an die über vier Millionen Vertriebenen aus der Ukraine, dass es nicht notwendig sei, einen individuellen Asylantrag zu stellen, hieß es.

Polen will über schrittweise Abschaffung des vorübergehenden Schutzes diskutieren

Gleichzeitig standen aber Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung für ukrainische Geflüchtete auf der Tagesordnung. „Der polnische Ratsvorsitz hat auch die Diskussion über eine Strategie zur schrittweisen Abschaffung des vorübergehenden Schutzes eingeleitet, sobald ein gerechter Frieden erreicht ist. In naher Zukunft werden wir auf gemeinsame, EU-weite Lösungen in diesem Bereich hinarbeiten, auch im Zusammenhang mit der Rückführung in die Ukraine”, so Tomasz Siemoniak, Innenminister des derzeitigen EU-Vorsitzlandes Polen, in einer Aussendung.

Österreichs Bundesländer drängen auf Rückführungen

Die Flüchtlingsreferenten der österreichischen Bundesländer forderten bereits bei ihrer Tagung am 4. Juni in Bad Ischl von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) rasche Klarheit über die Zukunft ukrainischer Vertriebener in Österreich. Sie drängen auf eine schnelle Umsetzung des EU-Asylpakts, effizientere Rückführungen und eine Begrenzung des Familiennachzugs. Während das Ziel, mehr Ukrainer in Beschäftigung zu bringen, begrüßt wird, verlangen die Länder auch Rechtssicherheit über 2026 hinaus.

Ein Vorstoß des steirischen Landesrats Hannes Amesbauer (FPÖ), den Vertriebenenstatus für Ukrainer gänzlich zu streichen, fand keine Mehrheit. Zustimmung gab es hingegen für verstärkte fremdenpolizeiliche Kontrollen, insbesondere in Bezug auf auffällige Gruppen wie große Roma-Familien mit ukrainischen Pässen. Denn immer mehr Roma-Großfamilien aus der Westukraine reisen als Vertriebene mit Anspruch auf volle Sozialleistungen nach Österreich ein – obwohl ihre Herkunftsregion nicht vom Krieg betroffen ist. Wie exxpress bereits im April berichtete, fordert unter anderem Salzburgs LH-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) daher die sofortige Aussetzung der Ukraine-Vertriebenenverordnung.

In Transkarpatien am westlichsten Zipfel der Ukraine zu Ungarn leben viele Roma-Großfamilien.IMAGO/Ukrinform

Was genau ist nun der „vorübergehende Schutz”, der für Ukraine-Flüchtlinge in der EU gilt? Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus der EU, der 2001 nach den massiven Vertreibungen am Westbalkan verabschiedet und nach dem russischen Überfall auf die Ukraine zum ersten Mal ausgelöst wurde. Der Beschluss über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes muss vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen noch förmlich angenommen werden.