Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat im Fall eines syrischen Asylbewerbers gleich zwei scharfe Urteile gesprochen, wie die “Welt” berichtet.

Zum einen wurde Deutschland zu einer Entschädigung von 8000 Euro verdonnert. Zum anderen muss auch Griechenland eine Entschädigung von 6500 Euro zahlen.

Deutschland wird zur Kasse gebeten, weil die Abschiebung des Syrers eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstelle. Die deutschen Behörden hätten vor der Abschiebung nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren hatte, „das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird“.

Mehr noch: Die deutschen Behörden hätten auch nicht geprüft, „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“, hieß es in der Urteilsbegründung hinsichtlich des Verbots unmenschlicher Behandlung.

IMAGO/Jan Huebner

Syrer wollte mit falschem Pass nach Deutschland einreisen - aus Österreich

Griechenland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Entschädigung von 6500 Euro verurteilt, weil die Haftbedingungen auf einer Polizeiwache auf der griechischen Insel Leros unmenschlich gewesen seien.

Zum Hintergrund: Der 1993 in Syrien geborene Mann war im September 2018 in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen worden. Er hatte versucht, per Bus mit einem in Griechenland für 2000 Euro gekauften bulgarischen Pass einzureisen. Er wurde auf eine Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag in ein Flugzeug nach Athen gesetzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der 1950 beschlossenen Europäischen Menschenrechtskonvention. Bürger können sich direkt an ihn wenden, nachdem alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft wurden. Die Richtersprüche des Menschenrechtsgerichtshofs sind bindend. Der Gerichtshof ist entgegen der weit verbreiteten Meinung keine EU-Institution.