Falsche Masken-Atteste: 2 Jahre und 9 Monate Haft für Ärztin
Eine deutsche Ärztin soll tausende Atteste ausgestellt haben, um Menschen von der Maskenpflicht zu befreien. Ein Gericht hat sie jetzt zu einer Haft von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Angeklagte habe aus politischer Überzeugung gehandelt, heißt es.
In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie hat ein Gericht eine Ärztin aus der deutschen Stadt Weinheim zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt – es geht um 4247 Fälle. Zudem verhängte es laut der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim am Montag ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Darüber hinaus verurteilte das Gericht eine Angestellte zu einer Geldstrafe.
Mehr als 100 Menschen hatten vor dem Prozess in der Nähe von Mannheim demonstriert. Sie hielten Schilder unter anderem mit der Aufschrift “Die Würde des Menschen ist angetastet! Wann erhebt ihr euch?”.
28.000 Euro soll die Angeklagte eingenommen haben
Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. “Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme”, heißt es in der Mitteilung.
Angeklagte handelte aus politischer Überzeugung
Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Anklagebehörde die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die 59-Jährige halte die gesetzlich gebotenen Corona-Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen. Sie habe sich dazu auch vor Gericht bekannt.
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