NIUS liegen interne Mails der Behörde vor, die belegen, dass die Geschäftsleitung der Behörde zum muslimischen Fastenbrechen eingeladen hat, selbst Kinderbetreuung war gewährleistet.

Pompöses Luxusbufett im Arbeitsamt

In den Sozialen Medien der von der Bundesbehörde engagierten Cateringfirma, zeigt sich das gigantische Bufett. Es gibt kleine Puddings, türkische Süßspeisen wie Baklava, Salate, kleine Fleischspieße, Wraps und viele weitere Leckereien. Ein Bufett, das vom Steuerzahler finanziert wurde.

Kinderbetreuung und Leckereien auf Steuerzahlerkosten

In einer internen Mail an die Mitarbeiter wird von der Geschäftsleitung der Bundesbehörde zum gemeinsamen Fastenbrechen (Iftar) dazu eingeladen. In der Mail heißt es: „Da die Veranstaltung in die Zeit des Ramadans fällt, hat sich das Team bewusst dafür entschieden, das gemeinsame Essen zum Zeitpunkt des Iftars stattfinden zu lassen.“

Auch für die Kinderbetreuung sei gesorgt worden sein. In einer internen Mail an die Mitarbeiter heißt es dazu weiter: „Damit auch Familien entspannt teilnehmen können, bieten wir an diesem Abend eine Kinderbetreuung für alle Gäste an, die ihre Kinder mitbringen möchten. So möchten wir sicherstellen, dass jede und jeder die Möglichkeit hat, an diesem besonderen Anlass teilzunehmen und den Abend in angenehmer Atmosphäre zu genießen.“

Veranstaltung war öffentlich zugänglich

Aber nicht nur Mitarbeiter der Behörde waren eingeladen. Die Veranstaltung war öffentlich zugänglich und prominent durch die Geschäftsleitung der Arbeitsagentur Dortmund beworben. Die Leiterin der Agentur, Heike Bettermann, war selbst zu Gast und genoss das Fastenbrechen mit Kunden der Behörde und Mitarbeitern.

Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NiUS erschienen.