Der Fall beschäftigt die Behörden und Gerichte schon länger. Die mageren Pferde des Züchters wurden bereits abgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Abnahme angesichts der gesicherten Fakten für rechtmäßig erklärt, der Verfassungsgerichtshof prüft den Akt noch. Parallel dazu läuft nun auch das strafrechtliche Verfahren: Der 79-Jährige muss sich wegen des Verdachts der Tierquälerei vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

Feuerwehr rettete Tiere aus dem Morast

Im Kern steht der Zustand der Tiere: Sie waren viel zu mager und krank. Die Feuerwehr musste die Pferde sogar aus dem Morast retten. Anzeigen von Spaziergängern und der Feuerwehreinsatz waren Auslöser dafür, dass die Behörde schließlich einschritt – allerdings erst deutlich später.

Der Angeklagte bleibt stehen – und erklärt sich zur Instanz

Wie die Krone berichtete, sorgt schon sein Auftreten im Saal für Spannung. Der pensionierte Konditormeister weigert sich, sich hinzusetzen. Er sagt, er habe als Sohn einer „Saudirn“ gelernt, aufrecht zu stehen und sich gegen Angriffe „seiner lieben Mitmenschen“ zu wehren.

Seit 1972 züchtet er Reitpferde, seit dem Pensionsantritt widme er ihnen seine ganze Aufmerksamkeit. Er hält sich für einen absoluten Experten – und stellt klar:
„Meine Erfahrung ist mehr wert als ein Tierarzt.“

Virus statt Futter? Seine Verteidigung ist eindeutig

Der Mann bestreitet, seine Tiere vernachlässigt zu haben. Die Stuten hätten tagein, tagaus auf einer Weide gelebt, er habe sie immer bestens gefüttert. Dass sie dennoch so dürr geworden seien, führt er auf einen Virus zurück, der von anderen eingeschleppt worden sei.

Genau hier kommt der Fohlenfötus ins Spiel: Er soll zeigen, dass eine Krankheit – und nicht mangelnde Fütterung – die Ursache gewesen sei. Doch das „Beweisstück“ sorgt eher für Ekel als für Aufklärung.

Der Amtstierarzt könnte entscheidend werden

Brisant ist auch der Blick auf die Behördenabläufe: Der Amtstierarzt sei immer wieder bei den Pferden auf der Wiese gewesen. Trotzdem dauerte es über ein Jahr, bis die Behörde nach dem Feuerwehreinsatz und den Anzeigen von Spaziergängern eingriff. Welche Einschätzung der Amtstierarzt zum Zustand der Tiere und zur Vorgeschichte abgibt, dürfte für den weiteren Verlauf zentral werden.