Corona
Gerichte in Frankreich untersagen Maskenpflicht im Freien
Nicht nur ein, sondern gleich zwei Gerichte haben in Frankreich die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Outdoor-Bereich gekippt. Das einstimmige Argument: Diese sei ein “unverhältnismäßiger Eingriff in die persönliche Freiheit”.
In Frankreich haben zwei Gerichte die FFP2-Maskenpflicht im Freien gekippt. Nach dem Verwaltungsgericht Versaille hat jetzt auch das in Paris die Maskenpflicht draußen mit sofortiger Wirkung untersagt. Beide argumentierten, dass dies ein unverhältnismäßiger und daher unangemessener Eingriff in die individuelle Freiheit sei. Frankreichs Permierminister Castex hatte die Präfekten der Regionen im Dezember angewiesen, die Maskenpflicht unter freiem Himmel wieder einzuführen.
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