Früherer SVP-Obmann (98) verstorben
Mit seinem “Sinn für das Machbare” habe Roland Ritz wesentlich an der Gestaltung der Autonomie mitgewirkt, würdigte Landeshauptmann Kompatscher den verstorbenen Landsmann und Parteifreund in einer Aussendung.
Der frühere Obmann der Südtiroler Volkspartei und langjährige Parlamentarier in Rom, Roland Ritz, ist am Montag im Alter von 98 Jahren verstorben. Der Bozner stand der Partei von April 1991 bis November 1992 vor. Von 1958 bis 1963 und von 1968 bis 1987 war er für die SVP Mitglied in der italienischen Abgeordnetenkammer. 1987 zog er in den Senat ein, dem er bis 1996 angehörte. Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) strich vor allem seine Verdienste um die Autonomie hervor.
An der Parteispitze war Ritz seinem langjährigen politischen Weggefährten, dem legendären Südtiroler Landeshauptmann Silvius Magnago, nachgefolgt. Dieser war zuvor 34 Jahre lang der Südtiroler Volkspartei vorgestanden.
Auch in der Kommunalpolitik war Ritz aktiv: Ab 1957 bekleidete er das Amt des Vizebürgermeisters in seiner Heimatstadt Bozen. Der Rechtsanwalt Ritz lehrte zudem unter anderem mehr als 30 Jahre lang italienisches Verfassungsrecht und Autonomierecht an der Universität Innsbruck.
"Einer der wichtigsten Gestalter der Südtiroler-Autonomie"
Riz sei “einer der wichtigsten Mitgestalter der Südtirol-Autonomie gewesen, der mutig und klug für Südtirol und seine Anliegen gekämpft hat.” “Durch seine außerordentliche Fachkompetenz genoss Roland Ritz auch über Südtirol hinaus, in Rom und international, großes Ansehen”, erklärte der Landeshauptmann.
SVP-Obmann Dieter Steger erinnerte indes daran, dass Ritz als Nachfolger von Magnago an der Parteispitze – unter anderem in seiner Funktion als Präsident der Justizkommission in Rom – die “entscheidenden komplexen Verhandlungen zum vollständigen formellen Abschluss des Südtirol-Pakets” geführt habe. Sein beharrliches Wirken habe bis zur Streitbeilegungserklärung vor den Vereinten Nationen 1992 gereicht. Als brillanter Verfassungsrechtler habe Ritz zudem grundlegende Werke zu verfassungsrechtlichen Aspekten der Südtiroler Autonomie verfasst: “Seine Expertise hat die rechtliche Absicherung der Autonomie in Rom nachhaltig gestärkt.”
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