Fasten? Keine Ahnung

Wie viele dieser Häftlinge während des Ramadans tatsächlich fasten, weiß das Justizministerium nicht. Eine systematische Erfassung erfolge nicht, heißt es in der Anfragebeantwortung von Justizministerin Anna Sporrer. Auch Daten zu Arztbesuchen, Aggressionsvorfällen oder Arbeitsausfällen während des Ramadans liegen nicht vor – das würde laut Ministerium einen „unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand” bedeuten.

Mikrowellen, Kochplatten, Iftar

Was man sehr wohl dokumentiert hat: die Anschaffungen. In mehreren Justizanstalten wurden für das Fastenbrechen nach Sonnenuntergang Induktionskochplatten, Töpfe und Mikrowellengeräte besorgt – in Gerasdorf 20 Mikrowellen um 1.440 Euro, in Korneuburg Kochplatten und Geschirr um 1.050 Euro, in Ried 25 Kochplatten, Bratpfannen und Töpfe um 1.525 Euro. In Innsbruck können Häftlinge auf Wunsch in eigens ausgestattete Hafträume mit Kochgelegenheit verlegt werden.

Gemeinsame Fastenbrechen fanden in der JA Salzburg (in Kooperation mit der islamischen Glaubensgemeinschaft, kostenfrei) und in der Jugendanstalt Wien-Münnichplatz statt – letzteres kostete die Anstalt 800 Euro. Zentrale Vorgaben der Generaldirektion für den Strafvollzug gibt es dafür keine. Jede Anstalt entscheide selbst.