Manker erschien zur Verhandlung im Grauen Haus ohne Anwalt. Er habe seinem bisherigen Rechtsvertreter die Vollmacht gekündigt und werde sich selbst verteidigen, machte der Angeklagte dem Richter klar. Manker bekannte sich zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen “nicht schuldig” und stellte fest: “Ich halte diese Behauptungen aufrecht. Sie sind wahr.”

Der Regisseur hatte im Südbahnhotel seine Erfolgsvorstellungen “Alma” und “Die letzten Tage der Menschheit” inszeniert. Mit dem Eigentümer des Hotels kam es allerdings zu Unstimmigkeiten. Manker behauptete, er sei Schikanen ausgesetzt gewesen. So habe man im April 2023 die Heizung abgedreht und Vertragsklauseln missachtet. Zeller wiederum behauptete, Manker habe über Vertragsbedingungen hinweggesetzt und sein Hotel “besetzt”. Ende Jänner 2024 kam es dann zur Zwangsräumung: dem Südbahnhotel zufolge hatte am 30. September 2023 die letzte reguläre Vorführung von Mankers “Die letzten Tage der Menschheit” stattgefunden. “Laut Vertrag hätte der Künstler spätestens 45 Tage später das Hotel räumen müssen. Doch Manker weigerte sich auszuziehen und versperrte mit den Requisiten seitdem die Räumlichkeiten des Hotels”, kommunizierte die Südbahnhotel Kultur GmbH damals in einer Aussendung. Nach einer Räumungsklage sei daher die Zwangsräumung erfolgt.

Manker uneinsichtig

Dass Manker und Zeller seither nicht gut aufeinander zu sprechen sind, war nun auch im Landesgericht deutlich spürbar. Der Privatankläger nahm neben seinem Rechtsvertreter Peter Zöchbauer Platz, der die ursprüngliche Klage – von dieser waren insgesamt neun von Zeller als beleidigend empfundene Äußerungen umfasst – ausdehnte. Manker hatte zuletzt gegenüber dem “Kurier” mit “lupenreinem Subventionsbetrug” nachgelegt, monierte Zöchbauer: “Sein habituelles Verhalten, andere zu beleidigen, setzt sich einfach fort.”

Manker war auch dazu schulduneinsichtig. Mit dem Subventionsbetrug sei das Südbahnhotel gemeint gewesen und nicht Christian Zeller. Dieser sei im Interview mit dem “Kurier” namentlich nicht vorgekommen.