Die Geschlechterdebatte dreht sich längst nicht mehr nur um die Frage, wie viele soziale Identitäten ein Mensch annehmen oder wie viele Eintragungen der Staat anerkennen soll. In Teilen der Wissenschaft wird inzwischen auch die biologische Zweigeschlechtlichkeit selbst infrage gestellt. Vertreter sogenannter Spektrum- oder Mehrebenenmodelle verweisen auf Chromosomenvarianten, intergeschlechtliche Entwicklungen, unterschiedliche Hormonprofile und anatomische Besonderheiten. Weil diese Merkmale nicht immer geschlossen in zwei vollkommen einheitlichen Paketen auftreten, könne auch das biologische Geschlecht nicht ausschließlich männlich oder weiblich sein, so das Argument.

Genau hier setzt der Evolutionsbiologe Colin M. Wright an. In seinem viel beachteten Fachkommentar „Why There Are Exactly Two Sexes“ behauptet er nicht bloß, dass es Spermien und Eizellen gibt. Er versucht vielmehr zu zeigen, warum die fünf wichtigsten Modelle gegen die biologische Zweigeschlechtlichkeit aus seiner Sicht auf Kategorienfehlern beruhen. Chromosomen, Hormone, Genitalien und andere Merkmale könnten die Geschlechtsentwicklung steuern, anzeigen oder atypisch ausgeprägt sein. Sie seien aber nicht selbst jeweils ein eigenes Geschlecht.

Seine Schlussfolgerung ist entsprechend unmissverständlich: Körperliche Vielfalt existiert – zusätzliche biologische Geschlechter nicht.

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Österreich bietet sechs Möglichkeiten – aber nicht sechs Geschlechter zur freien Auswahl

Beginnen wir im österreichischen Behördendschungel. Im Eltern-Kind-Pass (Früher Mutter-Kind-Pass) sind für Neugeborene sechs Möglichkeiten vorgesehen: männlich, weiblich, inter, divers, offen oder kein Eintrag. Das klingt zunächst, als hätte die Evolution in den vergangenen Jahren mehrere Updates erhalten.

Ganz so ist es allerdings nicht. Die zusätzlichen Einträge gehen auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 zurück. Intergeschlechtliche Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale keine eindeutige Zuordnung zu männlich oder weiblich erlauben, haben demnach ein Recht auf eine passende Bezeichnung im Personenstandsregister. Der VfGH nannte dafür unter anderem „divers“, „inter“ und „offen“. Gleichzeitig stellte er klar, dass daraus kein Recht auf eine beliebige Wahl des Geschlechtseintrags folgt.

Auch das Innenministerium erklärt ausdrücklich: Die alternativen Einträge sind nicht frei wählbar. Bei einem Neugeborenen müssen Ärztin, Arzt oder Hebamme feststellen, dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Für eine spätere Eintragung als inter, divers oder offen ist ein Fachgutachten erforderlich, das eine entsprechende chromosomale, anatomische oder hormonelle Entwicklung darlegt. Auch eine Änderung des Eintrags wegen Transidentität setzt in Österreich derzeit ein medizinisches Sachverständigengutachten und ein gefestigtes Geschlechtsempfinden voraus.

Frau sein kann keine beliebige Identität sein.

Eine, die diese Entwicklung seit Jahren kritisiert, ist Faika El-Nagashi. Die frühere Nationalratsabgeordnete der Grünen verließ ihre Partei 2025 nach anhaltenden Konflikten über die Transgenderpolitik. Sie begründete den Bruch unter anderem damit, dass Frauenrechte nicht verteidigt werden könnten, wenn das Frausein zu einer beliebigen oder ausschließlich empfundenen Identität werde.

In einem Kurier-Interview Anfang 2026 sagte El-Nagashi über die sechs Möglichkeiten im Eltern-Kind-Pass, sie seien zwar nicht frei wählbar, erzeugten aber genau diesen Eindruck. Für den überwiegenden Teil der Eltern sei das Geschlecht ihres Kindes eindeutig. Die zusätzlichen Kategorien würden dennoch den Eindruck vermitteln, Geschlecht sei grundsätzlich eine offene Auswahlentscheidung. Ihr zugespitztes Fazit lautete: „Wir können unser Geschlecht nicht ändern.“

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Wissenschaftlicher Kommentar zählt noch einmal bis zwei

Der Beitrag von Wright ist nicht eine neue empirische Studie, sondern ausdrücklich ein wissenschaftlicher Kommentar. Der Autor fasst evolutions- und entwicklungsbiologische Literatur zusammen und prüft verschiedene Argumente gegen die biologische Zweigeschlechtlichkeit.

Seine These ist erfreulich übersichtlich: Bei Arten mit anisogamer Fortpflanzung existieren zwei unterschiedlich große Keimzellen. Der sperrige Begriff bedeutet nichts anderes, als dass bei der Fortpflanzung eine kleine und eine große Keimzelle miteinander verschmelzen. Kleine Gameten sind Spermien, große Gameten sind Eizellen. Männlich bezeichnet demnach die Fortpflanzungsklasse, deren reproduktives System auf die Produktion von Spermien ausgerichtet ist; weiblich jene, deren System auf die Produktion von Eizellen ausgerichtet ist. Da kein dritter Gametentyp existiert, gebe es auch kein drittes biologisches Geschlecht.

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Warum Unfruchtbarkeit daran nichts ändert

Das bedeutet nicht, dass jeder Mann tatsächlich Spermien und jede Frau zu jedem Zeitpunkt Eizellen produziert. Kinder sind vor der Geschlechtsreife noch nicht fortpflanzungsfähig. Manche Menschen sind unfruchtbar. Frauen produzieren nach den Wechseljahren keine reifen Eizellen mehr.

Wright spricht deshalb von der biologischen Funktion, auf welche das Fortpflanzungssystem ausgerichtet ist. Ein defektes oder nicht mehr funktionsfähiges Organ verliert dadurch nicht seine grundsätzliche biologische Einordnung. Ein Herz bleibt schließlich auch dann ein Herz, wenn es seine Funktion aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausreichend erfüllt.

Nach dieser Definition bezeichnet „männlich“ also nicht jede denkbare Eigenschaft eines Mannes und „weiblich“ nicht jedes äußerlich sichtbare Merkmal einer Frau. Die Begriffe benennen zwei Fortpflanzungsklassen.

Pilze mit Tausenden Geschlechtern?

Ein beliebtes Argument gegen die Zweigeschlechtlichkeit lautet, manche Pilze und Schleimpilze verfügten über Hunderte oder sogar Tausende Geschlechter. Wright hält das für einen Kategorienfehler. Bei diesen Organismen handelt es sich häufig nicht um unterschiedliche Geschlechter, sondern um sogenannte Paarungstypen. Sie legen fest, welche genetisch oder molekular unterschiedlichen Zellen miteinander kompatibel sind.

Bei solchen Arten können die Keimzellen gleich groß sein. Das wird als Isogamie bezeichnet. Die verschiedenen Paarungstypen sind dann eine Art biologisches Kompatibilitätssystem – aber nicht mit männlich und weiblich gleichzusetzen.
Dort, wo die Fortpflanzung über eine kleine und eine große Keimzelle erfolgt, bleibe es hingegen bei zwei Geschlechtern. Hunderte Paarungstypen erzeugten nicht automatisch Hunderte neue Gametentypen.

Oder einfacher gesagt: Tausende unterschiedliche Schlüssel-Schloss-Kombinationen ergeben noch lange nicht Tausende biologische Geschlechter.

XXY ist kein drittes Geschlecht

Ein weiteres Argument betrifft die Chromosomen. In vereinfachten Darstellungen heißt es häufig: XX bedeutet weiblich, XY bedeutet männlich. Tatsächlich gibt es jedoch auch Menschen mit anderen Chromosomenkonstellationen.

Beim Klinefelter-Syndrom liegt beispielsweise häufig XXY vor, beim Turner-Syndrom nur ein X-Chromosom. In seltenen Fällen entwickeln sich Menschen mit XX-Chromosomen männlich oder Menschen mit XY-Chromosomen weiblich. Für Wright widerlegen diese Fälle die biologische Zweigeschlechtlichkeit nicht. Er unterscheidet zwischen zwei Fragen:

Wie wird das Geschlecht bestimmt? Und: Was ist ein Geschlecht?

Chromosomen, Gene und Hormone beeinflussen beim Menschen die Entwicklung des Fortpflanzungssystems. Bei anderen Arten kann diese Entwicklung aber durch ganz andere Mechanismen gesteuert werden. Bei manchen Reptilien entscheidet beispielsweise die Temperatur während der Entwicklung mit darüber, ob ein Tier männlich oder weiblich wird. Die Mechanismen der Geschlechtsbestimmung sind also ausgesprochen vielfältig. Das Ergebnis bleibe dennoch auf zwei Fortpflanzungsfunktionen bezogen: auf die Produktion kleiner oder großer Gameten. Chromosomenvariationen seien deshalb Variationen innerhalb dieser Entwicklung und keine zusätzlichen Geschlechter.

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Was ist mit intergeschlechtlichen Menschen?

Auch Unterschiede oder Störungen der Geschlechtsentwicklung, häufig unter der Abkürzung DSD zusammengefasst, gelten als Beleg dafür, dass biologisches Geschlecht ein Spektrum sei. Dabei können Chromosomen, Keimdrüsen, Hormone oder äußere Geschlechtsmerkmale ungewöhnlich entwickelt sein. In einzelnen Fällen ist eine Einordnung tatsächlich schwierig.

Wright bestreitet das nicht. Er schreibt ausdrücklich, dass die Annahme zweier biologischer Geschlechter nicht bedeute, jeder einzelne Mensch könne in jedem Fall sofort und ohne medizinische Schwierigkeiten eindeutig zugeordnet werden. Sein Einwand lautet vielmehr: Eine schwierige Zuordnung erzeugt noch keine dritte Kategorie. Auch eine atypische Entwicklung führt nicht zu einer dritten Keimzelle zwischen Spermium und Eizelle. Eine körperliche Abweichung von den typischen Entwicklungswegen widerlege daher nicht automatisch die zwei grundlegenden Fortpflanzungsklassen.

Das ist ein entscheidender Punkt: Binär bedeutet in Wrights Argumentation nicht, dass jeder körperliche Bestandteil eines Menschen ausnahmslos eindeutig und vollkommen typisch ausgebildet sein muss. Es bedeutet, dass es zwei Arten von Gameten und damit zwei darauf bezogene Fortpflanzungsfunktionen gibt.

Geschlecht als buntes Eigenschaftenpaket

Andere Wissenschaftler schlagen vor, Geschlecht nicht anhand eines einzelnen Kriteriums, sondern als Bündel zahlreicher Merkmale zu betrachten. Dazu zählen etwa:
Chromosomen, Keimdrüsen, Hormone, innere und äußere Geschlechtsorgane, sekundäre Geschlechtsmerkmale, Körperbau, Gehirnstrukturen, Verhalten und mitunter auch die Geschlechtsidentität.

Eine Person könnte demnach auf der chromosomalen Ebene männlich, auf hormoneller Ebene teilweise weiblich, anatomisch uneindeutig und hinsichtlich ihrer Identität nichtbinär sein. Geschlecht wird dadurch zu einem mehrdimensionalen Profil. Wright hält solche Modelle zur Beschreibung unterschiedlicher körperlicher Eigenschaften durchaus für brauchbar. Als Definition des biologischen Geschlechts seien sie aber zirkulär.

Denn um ein bestimmtes Merkmal überhaupt als „männlich typisch“ oder „weiblich typisch“ einordnen zu können, müsse man vorher bereits wissen, welche Menschen männlich und welche weiblich sind. Die Eigenschaften würden also anhand bestehender Geschlechtskategorien sortiert und anschließend verwendet, um genau diese Kategorien neu zu definieren. Das Modell setze damit jene Unterscheidung voraus, die es eigentlich ersetzen wolle.

Oder etwas weniger akademisch: Ein Bart gilt nicht deshalb als männliches Merkmal, weil man ihn auf einer mehrdimensionalen Geschlechtsskala entsprechend eingetragen hat. Er gilt als männlich typisch, weil er häufiger bei Menschen vorkommt, die bereits unabhängig davon als männlich eingeordnet wurden.

Seine Argumentation ist begrifflich und logisch

Am Ende dreht sich der Streit nicht darum, ob menschliche Körper vielfältig sind. Das bestreitet auch Wright nicht. Umstritten ist vielmehr, ob unterschiedliche Chromosomenkonstellationen, Hormonprofile oder Varianten der Geschlechtsentwicklung zugleich zusätzliche biologische Geschlechter begründen.

Vertreter des Spektrum-Modells beantworten diese Frage mit dem Hinweis auf die zahlreichen möglichen Kombinationen körperlicher Merkmale. Wright hält dagegen: Diese Merkmale können die Geschlechtsentwicklung beeinflussen, sie anzeigen oder atypisch ausgeprägt sein – sie schaffen aber keinen dritten Gametentyp und damit auch keine dritte Fortpflanzungsklasse.

Seine Pointe ist so schlicht wie grundsätzlich: Ein Spektrum geschlechtlicher Merkmale ist noch kein Spektrum biologischer Geschlechter.