Gericht bremst Apple: „CO2-neutrale-Werbung“ wird verboten
Trotz Rekordumsätzen muss sich Apple in Deutschland mit einem Rückschlag auseinandersetzen. Das Landgericht Frankfurt untersagte dem Konzern die Bewerbung seiner Apple Watch mit dem Zusatz „CO2-neutral“.
Die Richter schlossen sich der Argumentation der Kläger an: Unternehmen müssten sich bei Klimaversprechen an den Zielen des Pariser Klimaabkommens orientieren. Für Apple bedeutet das konkret, dass der Hinweis „CO2-neutral“ auf den Verpackungen der Apple Watch nicht mehr erscheinen darf. Bis ein Berufungsverfahren entschieden ist, bleibt das Urteil vorläufig – der Verstoß könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Einzelfall nach sich ziehen.
„Fake-Aktivitäten“ und fehlende Transparenz
Apple steht mit dem Vorwurf des Greenwashings nicht allein. Schon zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe deutliche Kritik an der Branche geübt. Geschäftsführer Jürgen Resch sagte im Gespräch mit der tagesschau: Es werde „immer weniger Klimaschutz betrieben und immer mehr Kompensationsprojekte“. Er sprach von „Fake-Aktivitäten“, bei denen Klimaneutralität lediglich herbeigerechnet werde.
Apples Verteidigung: Reduktion statt Etikett
Der Konzern selbst verwies nach dem Urteil auf seine Klimastrategie. In einer Mitteilung hieß es: „Wichtig ist, dass das Gericht unseren strengen Ansatz zur CO2-Neutralität grundsätzlich bestätigt hat. Apple bleibt fest entschlossen, weiter Emissionen zu reduzieren – durch branchenführende Innovationen rund um saubere Energie, kohlenstoffarmes Design und mehr.“ Ziel sei es, „bis 2030 unsere gesamte Lieferkette CO2-neutral zu gestalten“.
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