Dieses Urteil fällte heute das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und beendet somit einen jahrelangen Rechtsstreit der Eltern von Maria G. gegen das Außenministerium, das sich bisher weigerte, die Rückführung der Frau zu veranlassen. Lediglich die beiden Kinder sollten ursprünglich ohne ihre Mutter nach Österreich gebracht werden.

Rückblick: Maria G. reiste 2014 als 17-Jährige aus Österreich aus, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. In Syrien bekam sie mit zwei IS-Kämpfern zwei Söhne, die nach einem DNA-Test als österreichische Staatsbürger bestätigt wurden. Seit der Zerschlagung des IS 2019 leben die Mutter und ihre Kinder in einem kurdischen Internierungslager in Syrien. Ein internationales Auslieferungsabkommen mit der dortigen Verwaltung existiert nicht.

Die Anwältin der Familie Doris Hawelka vor Beginn des Prozesses.APA/APA/ROBERT JAEGER

Nach mehreren vergeblichen Rückholversuchen wandten sich die Eltern von Maria G. mit ihrer Anwältin Doris Hawelka schließlich an das Bundesverwaltungsgericht, um eine verbindliche Entscheidung zu erwirken. Im Oktober 2023 lehnte das Außenministerium einen ersten Antrag auf Rückführung der Frau jedoch ab. Die Begründung: Sie habe sich trotz Reisewarnungen freiwillig der Terrormiliz angeschlossen, weshalb ein „hoher Grad der Eigenverantwortung“ vorliege. Auch liege die Rückführung nicht im Aufgabenbereich des Außenministeriums.

Nach einer Beeinspruchung des Bescheids stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass das Wohl der Kinder vorrangig sei und die Mutter die einzige verbliebene Bezugsperson der beiden Buben sei, die aufgrund der traumatisierenden Erlebnisse im Lager besonders schutzbedürftig sind. Daher entschied das Gericht, dass die Rückführung gemeinsam mit der Mutter zu erfolgen habe.

Maria G. muss sich nach ihrer Rückkehr allerdings in Österreich einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation stellen.