Diese Regelung, die seit 2022 gilt, stößt bei vielen Eltern auf Unverständnis und sorgt für hitzige Diskussionen, wie die “Kronen Zeitung” berichtet. ÖVP-Stadtrat Kurt Hohensinner äußerte sich kritisch zu dieser Regelung und bezeichnete sie als “völlig unangebracht”. Seiner Meinung nach gibt es biologisch nur zwei Geschlechter, und eine solche Auswahlmöglichkeit in Kindergärten sei nicht notwendig. „Diese Geschlechterfrage hat in so frühem Alter keine Relevanz“, betont Hohensinner auf Facebook.

Die Magistratsdirektion hingegen verteidigt die Maßnahme und verweist auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, das die Novellierung des Personenstandsregisters erforderlich machte. Diese Änderungen seien verpflichtend in allen städtischen Formularen umgesetzt worden.

Hohensinner Facebook/Kurt Hohensinner/Facebook

Auch der Leiter der Präsidialabteilung, Helmut Schmalenberg, betont, dass die Regelung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehe. Zudem sei die Option „keine Angabe“ vorgesehen, um Eltern, die sich mit den anderen Optionen nicht identifizieren, eine Alternative zu bieten.

Die Eltern nahmen die “Wahlfreiheit” des Geschlechts bislang übrigens nicht in Anspruch. Es wurde kein einziges Mal eine andere Möglichkeit als “weiblich” oder “männlich” angekreuzt.