Geschlechtertrennung beim islamischen Fastenbrechen an Schule – Video verstört
Video-Aufnahmen von einem islamischen Fastenbrechen an der HAK Lustenau sorgen weiter für Wirbel – der exxpress berichtete. Der von Schülern betriebene Kanal zeigt nicht nur antisemitische Inhalte. Zu sehen sind auch geschlechtergetrennte Gebete in öffentlichen Bereichen der Schule: Burschen vorne, Mädchen hinten.
Fastenbrechen 2026 an der HAK Lustenau: Burschen vorne, Mädchen hinten.Instagram/hakbabam/Screenshot/exxpress
Israel-Boykott, inszenierte Gewalt gegen Mädchen und religiöse Gruppengebete im Schulgebäude – all das findet sich auf einem Instagram-Account aus dem Umfeld von Schülern der HAK Lustenau. Der exxpress berichtete bereits darüber.
Besonders brisant: Auch der offizielle Instagram-Account der Vorarlberger Schule teilte ein Video dieses Kanals zum gemeinsamen Fastenbrechen im Ramadan. Darin ist auch zu sehen, dass beim Gebet nach Geschlechtern getrennt wird – Burschen vorne, Mädchen dahinter. Genau das verstört viele Beobachter.
Toleranz für Intoleranz
Nach außen wurde das Fastenbrechen als herzliche und offene Einladung für alle beworben. Die Bilder auf dem Kanal vermitteln jedoch einen deutlich anderen Eindruck: Gebetet wird nach Geschlechtern getrennt – wobei mehrere Schülerinnen stark verhüllt zu sehen sind. Zugleich transportieren die Aufnahmen ein problematisches Frauenbild.
Das Muster ist offenbar nicht neu. Schon im Vorjahr veröffentlichte derselbe Schüleraccount ein weiteres Video zu einem Fastenbrechen. Auch dort knieten Schülerinnen, teils stark verhüllt, hinter den Schülern – diesmal nicht im Turnsaal, sondern im Schulgang.
Fragen an die Schulleitung
Dass der offizielle Instagram-Account der Schule solche Inhalte weiterverbreitet, wirft zentrale Fragen auf: Wie bewertet die Schulleitung die Nutzung öffentlich zugänglicher Schulbereiche für gemeinschaftliche Gebete? Und wie beurteilt sie das in den Videos gezeigte Frauenbild sowie die übrigen problematischen Inhalte des Schüleraccounts?
Eine Anfrage an die Schulleitung wurde übermittelt. Eine Stellungnahme lag bis Redaktionsschluss nicht vor und wird nachgereicht, sobald sie einlangt.
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