Großglockner-Fall vor Gericht: Richter zweifelt an Version des Angeklagten
Symbolfoto.IMAGO/Nach dem tragischen Erfrierungstod einer 33-jährigen Frau am Großglockner im Jänner 2025 steht ihr 37-jähriger Lebensgefährte seit Donnerstag in Innsbruck vor Gericht.
Die Anklage wirft ihm eine „Vielzahl an Fehlern“ vor, die in der Extremsituation am Berg tödliche Folgen gehabt hätten. Die Verteidigung spricht hingegen von einer „wirklich schwierigen Lage“ unter alpinen Bedingungen. Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe entschieden zurück und bekannte sich nicht schuldig.
“Es tut mir unendlich leid”, sagte der 37-Jährige zu Beginn seiner rund zwei Stunden dauernden Einvernahme vor Richter Norbert Hofer. Er habe seine Freundin “geliebt”. Sie sei “sehr sportlich und bergaffin gewesen” und Touren habe man “grundsätzlich gemeinsam geplant”. So sei es auch im Fall der Tour auf Österreichs höchsten Berg (3.798 Meter) gewesen: “Wir haben alles zusammen entschieden.”
Auch betonte der Angeklagte mehrfach, über “keinerlei Alpin-Ausbildung” zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein: “Ich habe mich selbst ausgebildet, beispielsweise mit Videos.” Seine Freundin sei ihm in Sachen Wissen und Können am Berg in kaum etwas nachgestanden. “Womöglich habe ich schon mehr Touren gemacht, aber sie wusste genau, worauf sie sich einlässt”, führte er im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal unter Anwesenheit von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland aus.
Angeklagter sprach von "Ausnahmesituation", Richter äußert Zweifel
Dass man ab dem Frühstücksplatzl länger gebraucht habe, habe an einer Seilblockade gelegen. Bis dahin sei man wegen schwerer Rucksäcke langsamer vorangekommen. Bei einem Hubschrauberüberflug durch die Alpinpolizei sei seine Seilpartnerin noch in guter Verfassung gewesen, meinte der Salzburger. Wie es zu dem schnellen körperlichen Verfall gekommen sei, könne er “wirklich nicht sagen” und sprach von einer “Ausnahmesituation” für beide. Den Abstieg auf die Adlersruhe habe er nach gemeinsamer Absprache gewagt. Als er noch einmal zu seiner Partnerin umkehren wollte, habe sie ihn “lautstark weggeschickt” mit den Worten: “Geh jetzt, geh.” Damit habe sie sein Leben gerettet. An eine Rettungsdecke oder einen Biwaksack habe er nicht mehr gedacht, räumte der 37-Jährige ein. Nach einem Telefongespräch mit der Bergrettung sei der Angeklagte sicher gewesen, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben.
In der Einvernahme des Mannes äußerte der Richter, der die Verhandlung mit großer Expertise führte, Zweifel an der Version des Angeklagten. Es sei für ihn schwer, “Ihre Variante mit der Auffindungssituation in Einklang zu bringen.” Die Frau sei schließlich am Seil hängend, mit lockeren Steigeisen und geöffneten Snowboardboots gefunden worden.
Mutter beschrieb sehr sportliche Tochter
Als erste Zeugin wurde dann die Mutter der Verstorbenen in den Zeugenstand gerufen. Sie beschrieb, dass ihre Tochter insbesondere seit 2020 alpinistisch “richtig aktiv” gewesen sei. Sportlich sei sie aber schon vorher gewesen. Dass sie vor der Glockner-Besteigung schon einmal auf einer Tour mit wechselnden Verhältnissen gewesen sei, habe sie nicht mitbekommen. Mit der Tour habe sich ihre Tochter aber “sicher” auseinandergesetzt “und wäre auch nicht blind mitgegangen”. Während der Besteigung habe ihre Tochter sie über Nachrichten auf dem Laufenden gehalten und schließlich “unten” geschrieben – vermutlich um die Mutter zu beruhigen, meinten die Frau und der Richter unisono. Die Mutter hatte sich übrigens im Vorfeld des Prozesses hinter den Freund ihrer verstorbenen Tochter gestellt und in einem Interview von einer medialen “Hexenjagd” auf ihn gesprochen.
Staatsanwalt: "Hätte nie so weit kommen dürfen"
“Er hätte gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen”, hatte indes Staatsanwalt Johann Frischmann in seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal festgehalten. Er führte aus, dass die Salzburgerin “unerfahren” gewesen sei und nahm die mangelnde Touren- und (Notfall-)Ausrüstung der beiden ins Visier. Die Frau habe mit einem Snowboard-Splitboard “ungeeignetes Material” verwendet, zudem hätten die beiden “spätestens am Frühstücksplatzl umdrehen müssen”. Der öffentliche Ankläger zeichnete indes den zeitlichen Ablauf der Tour nach und ortete einen “kontinuierlichen Leistungsabfall”. Dieser habe sich nicht – wie von der Verteidigung argumentiert – erst ereignet, nachdem ein Hubschrauber gegen 22.00 Uhr auf den Glockner flog und nach den beiden sehen wollte. “Das widerspricht den objektiven Fakten des Gutachtens”, meinte er. Bereits vor dem Hubschrauberüberflug seien die beiden nur langsam vorangekommen.
33-Jährige war laut Verteidiger nicht unerfahren
Verteidiger Kurt Jelinek widersprach den Ausführungen des Staatsanwaltes und zitierte aus einem Brief der Eltern der Verstorbenen. Die 33-Jährige habe vor der fatalen Glockner-Besteigung bereits mehrere Hochtouren absolviert, sei also keineswegs unerfahren gewesen. Zudem habe sie über eine “besonders hohe Leistungsfähigkeit” verfügt. “Sie hat gewusst, worauf sie sich einlässt, und hätte sich von niemandem dreinreden oder abbringen lassen”, wiederholte er die Worte der Eltern, die den Angeklagten in Schutz genommen hatten. Aus diesem Grund sei ein späterer Start auch gerechtfertigt gewesen, die Ausrüstung der Frau sei jedenfalls geeignet gewesen, meinte der Anwalt.
Laut Jelinek hatten sich die beiden – erst nach dem besagten Hubschrauberüberflug – “in furchtbar angeschlagenem physischem und psychischem Zustand” befunden. Als um 0.35 Uhr mit der Alpinpolizei ein Gespräch stattgefunden habe, sei klar gewesen, dass weder “von unten noch aus der Luft” Hilfe kommen werde. Die Alpinistin selbst habe dann zum Angeklagten gemeint: “Geh.” Davor habe er alles unternommen, um ihr zu helfen. Wie sich später herausgestellt habe, habe die Frau an einem viralen Infekt gelitten. Der Anwalt führte die “wirklich schwierige Situation” und die “mediale Vorverurteilung” ins Treffen, sein Mandant sei alleine deswegen schon “gestraft”. Zudem bemängelte der Verteidiger die Arbeit der Tiroler Landespolizeidirektion, die es etwa verabsäumt hätte, sich in Salzburg direkt nötige Informationen und Aussagen zu holen.
Urteil am Donnerstag fraglich
Ob es am Donnerstag bereits ein Urteil geben wird, war indes unklar. Neben zwei Gutachtern waren nämlich 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
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