Glockner-Prozess: Alpinist und Staatsanwalt berufen
Fünf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro – doch das Urteil im dramatischen Glockner-Prozess ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der verurteilte Alpinist als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.
Der Prozess um die Tragödie am Großglockner geht nach dem Urteil in die nächste Instanz.APA/ERICH SPIESS
Nach einem Verhandlungsmarathon bis spät in die Nacht ist der juristische Streit um die Tragödie am Großglockner noch lange nicht beendet. Die Urteilsverkündung dauerte mehr als 13 Stunden, die gesamte Verhandlung am Landesgericht Innsbruck knapp 15 Stunden. Am Ende stand ein Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung, doch der Fall geht in die nächste Instanz.
Richter Norbert Hofer fand deutliche Worte: „Wenn Sie anders agiert hätten, gehe ich stark davon aus, dass Ihre Partnerin überlebt hätte.“ Um 22:34 Uhr sprach er den 37-jährigen Salzburger schuldig. Das Strafmaß: Fünf Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro, so die Krone.
Verteidigung schöpft alle Rechtsmittel aus
Nach der ausführlichen Urteilsbegründung bat Verteidiger Kurt Jelinek um Bedenkzeit. Die dreitägige Frist lief am Montag um 23:59 Uhr ab – nun steht fest: Die Verteidigung legt Berufung ein.
Wie Jelinek bestätigte, wurde „Berufung wegen Nichtigkeit, wegen Ausspruch der Strafe und wegen Schuld“ angemeldet. Damit schöpft der 37-Jährige sämtliche möglichen Rechtsmittel aus.
Nichtigkeit zielt dabei auf mögliche Rechtsfehler im Verfahren ab, Strafe betrifft die Höhe des Strafmaßes und Schuld richtet sich gegen die Feststellung groben Verschuldens beziehungsweise gegen das Verschulden an sich.
Auch Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Nicht nur die Verteidigung zieht vor Gericht weiter. Auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat rechtzeitig Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe eingelegt. Dies wurde vom Landesgericht Innsbruck bestätigt. Damit ist das Urteil vom vergangenen Donnerstag weiterhin nicht rechtskräftig.
Nun ist das Oberlandesgericht Innsbruck am Zug. Zunächst muss der Einzelrichter das Urteil schriftlich ausfertigen und den Parteien zustellen. „Das Urteil ist vom Einzelrichter nunmehr schriftlich auszufertigen und den Parteien zuzustellen. Diese müssen dann innerhalb einer Frist von vier Wochen ihr Rechtsmittel schriftlich ausführen“, erklärte Klaus Jennewein von der Medienstelle des Landesgerichts Innsbruck. Über die eingebrachten Rechtsmittel entscheidet in weiterer Folge das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht endgültig.
Tragödie am Großglockner bewegte die Welt
Der Fall hatte weit über Österreich hinaus für Aufsehen gesorgt. Kerstin G. (33) war im Januar 2025 am Großglockner erfroren. Ihr Partner musste sich daraufhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten.
Das Urteil ging um die Welt. Internationale Medien wie die „The New York Times”, „BBC News”, „The Guardian” oder „The Times of India” berichteten über den Prozess in Innsbruck.
Nun muss das Oberlandesgericht klären, ob das erstinstanzliche Urteil Bestand hat – oder ob der spektakuläre Glockner-Prozess eine neue Wendung nimmt.
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