Neujahrswunder: Grasser kommt frei - ist es bereits am 2. Jänner soweit?
Neue Regeln öffnen die Tür zum vorzeitigen Abgang aus der Haft. Laut Bericht könnte der Ex-Minister schon am 2. Jänner den „Ziegelstadel“ verlassen – und in sein Anwesen übersiedeln.
Karl-Heinz Grasser sitzt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck – doch der „Ziegelstadel“ könnte für den Ex-Finanzminister schon sehr bald Geschichte sein. Laut heute.at steht ein Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest im Raum – möglicherweise bereits am 2. Jänner, ausgerechnet an seinem Geburtstag.
Möglich macht das eine gesetzliche Änderung: Die Fußfessel kann nun nicht mehr nur ein Jahr, sondern bis zu zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Haftende beantragt werden. Damit würde sich für Grasser ein deutlich früherer „Abgang“ aus der Zelle öffnen.
Upgrade mit Einschränkungen
Falls es tatsächlich so kommt, zieht Grasser nicht in eine Zelle, sondern in ein Anwesen: Unterhirzinger Hof, rund 3.000 Quadratmeter Grund. Allerdings: Freiheitsgefühl wie im Urlaub ist das nicht. Mit Fußfessel gelten strenge Auflagen – er dürfte sich nur in bestimmten Räumen bewegen (z. B. Schlafzimmer, Wohnzimmer, Bad, Küche).
Auch draußen ist nicht einfach „laufen lassen“: Nur rund eine Stunde pro Tag wäre laut Bericht als freier Bewegungsspielraum möglich. Und: Der elektronische Hausarrest ist kein Feierabendmodell – Grasser müsste einer Beschäftigung nachgehen. Wege zur Arbeit sind erlaubt, aber mit klarer Linie: Abweichungen oder Verzögerungen (etwa Stau) müssten sofort gemeldet werden.
Ob der Knast-Auszug tatsächlich schon Anfang Jänner fix ist, bleibt vorerst offen – Grassers Anwalt wollte es nicht bestätigen, dementierte es aber laut Bericht auch nicht.
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