Großbritannien will Verfolgung „nicht-strafbarer Hassvorfälle“ reduzieren
Die britische Regierung will die übermäßige Überwachung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle beenden. Die Polizei soll sich wieder prioritär auf die Verfolgung von Straftaten konzentrieren.
Nachdem Polizeichefs eine Überprüfung der Verfolgung sogenannter NCHIs (nicht-strafbare Hassvorfälle) vorgenommen haben, will die britische Regierung neue Leitlinien beschließen. Solche Fälle werden behördlich erfasst, wenn die Polizei eine Meldung erhält, die nach Ansicht des Anrufers durch Feindseligkeit oder Vorurteile gegenüber Menschen mit bestimmten Merkmalen – etwa Herkunft oder Geschlecht – motiviert ist, aber unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegt.
Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass alle möglichen Bagatellfälle in Polizeiregistern erfasst wurden, obwohl es sich eben nicht um „Hassverbrechen“, sondern um freie Meinungsäußerung handelte. Ursprünglich sollten sie den Behörden helfen, Informationen zu sammeln, um Straftaten zu verhindern und gefährdete Personen zu schützen.
Zwischen 2022 und 2025 wurden rund 30.000 Bagatellfälle erfasst
Die Überwachung und Erfassung etwa völlig legaler Äußerungen im Online-Raum banden so Zeit und Ressourcen der Polizei. Die Konservativen hatten deshalb im Jahr 2023 neue rechtliche Leitlinien eingeführt, um die Erfassung von NCHIs bei „trivialen“ Vorfällen einzuschränken, die Labour-Regierung handhabte das Thema wieder restriktiver. Zwischen 2022 und 2025 wurden rund 30.000 Bagatellfälle erfasst.
Den Konservativen unter Kemi Badenoch gehen die Pläne der Regierung nicht weit genug. Sie sehen lediglich ein „Re-Branding“, während sie selbst NCHIs nur noch von hochrangigen Beamten erfassen lassen, wenn diese meinen, dass dies zur Verhinderung oder Aufklärung möglicher Straftaten beitragen könnte.
Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NiUS erschienen.
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