Im Namen der Republik: Urteilsveröffentlichung über Antrag von Florian Ortner
Urteilsveröffentlichung über Antrag von Florian Ortner aus Anlass des Artikels „Das ist der Corona-Maßnahmen-Kritiker, der seine Frau im Wald bestatten wollte“ vom 25.07.2023.
Auf der Webseite www.exxpress.at sowie https://www.facebook.com/exxpress.at wurde am 25. Juli 2023 ein Artikel mit der Überschrift „Das ist der Corona-Maßnahmen-Kritiker, der seine Frau im Wald bestatten wollte“ veröffentlicht, in welchem in Bezug auf den Antragsteller Florian Ortner unter anderem das tragische Ableben seiner Ehegattin und die Krankheit, die zum Ableben führte, sowie, dass der Leichnam eingehüllt in mehreren Leichentüchern im Auto, in dem sich auch seine drei Kinder befanden, transportierte und im Wald bestatten wollte, erörtert und weiters behauptet, er gelte als Verharmlosen von NS-Verbrechen, tue sich als Staatsverweigerer hervor und habe mehrfach gefälschte Maskenbefreiungen vorgelegt.
Es wurde hiedurch der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers sowie die Unschuldsvermutung in Bezug auf den Antragsteller verletzt und wurde die web eXXpress Medien Holding GmbH deswegen zur Zahlung einer Entschädigung nach § 7 , 7b MedienG und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Gerichtsabteilung 40, am 28. November 2023
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