„Immer billig“ bei SPAR vor dem Aus?
Im laufenden Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Supermarktkette Spar rückt auch der Werbeslogan „Immer billig“ ins Zentrum der Kritik.
Spar bewirbt nach eigenen Angaben bis zu 2.500 Produkte mit dauerhaft niedrigen Preisen. Der VKI sieht darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz, weil bei dieser Werbelinie Angaben zum jeweils niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage fehlen würden. Am Montag wurde der Fall erstmals am Handelsgericht Wien verhandelt, berichtet der ORF.
Spar betont, Konsumenten nicht zu täuschen
Spar weist die Vorwürfe entschieden zurück. Aus Sicht der Rechtsvertreter des Konzerns fällt die Werbelinie „Immer billig“ nicht unter den Anwendungsbereich des Paragrafen 9a des Preisauszeichnungsgesetzes. Zudem betont das Unternehmen, Konsumenten nicht zu täuschen. Die beworbenen Preise würden laut Spar für mindestens drei Monate auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten.
VKI klagt gegen Spar, Billa, Hofer und Lidl
Die Klage gegen Spar ist Teil einer größeren Initiative; auch gegen Billa, Hofer und Lidl wird vorgegangen. Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2022, mit der eine EU-Richtlinie zur Preistransparenz umgesetzt wurde. Diese schreibt vor, dass bei Preisreduktionen der niedrigste Preis der letzten 30 Tage offengelegt werden muss. Nach Ansicht des VKI sei dies im Handel häufig nicht klar ersichtlich, wodurch die tatsächliche Ersparnis für Konsumenten schwer nachvollziehbar werde.
Im Verfahren wurden auch grundsätzliche Zweifel an der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie geäußert. Sowohl VKI- als auch Spar-Anwälte kritisierten Unklarheiten und mögliche Ungleichbehandlungen, etwa bei Preisnachlässen wegen nahendem Mindesthaltbarkeitsdatum. Spar argumentiert zudem, die Klage sei zu weit gefasst, da beanstandete Werbemaßnahmen nur einzelne Filialen betreffen würden. Die Verhandlung wird am 27. April mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.
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