Impfpflicht für Wiener Kindergärtnerinnen
Ab Herbst müssen alle Kindergartenpädagogen, die sich für eine Stelle in einem städtischen Kindergarten bewerben, eine Corona-Impfung nachweisen. Nach dem Wiener Gesundheitsverbund und den Sozialeinrichtungen der Stadt wird damit die Impflicht um einen weiteren Bereich ausgedehnt.
Nach dem Wiener Gesundheitsverbund und den Sozialeinrichtungen soll künftig auch in den Kindergärten der Bundeshauptstadt bei Neuanstellung eine Corona-Impfpflicht gelten. Das hat Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) am Donnerstag angekündigt. Die Kindergärten der Stadt Wien verlangen schon bisher einen Impfnachweis für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, künftig dann eben auch gegen das Coronavirus. Privatkindergärten können andere Vorgaben machen.
Die Elementarpädagoginnen und -pädagogen hätten gerade in Zeiten der Pandemie Enormes geleistet. Mit zusätzlichen Maßnahmen wolle man nun Sicherheit und Entlastung bieten, so Wiederkehr in einer der APA vorliegenden Stellungnahme. “Wir schaffen Betreuungssicherheit: Gerade die Kleinsten brauchen so viel wie möglich von ihrem Alltag zurück, Eltern sollen sich auf sichere Betreuung verlassen können und PädagogInnen werden geschützt.”
Impfpflicht ab Herbst
Grundsätzlich soll die neue Vorgabe ab Herbst gelten, allerdings sei Voraussetzung dafür, dass auch ausreichend Impfstoff vom Bund zur Verfügung gestellt werde, hieß es aus dem Büro des Vizebürgermeisters auf Nachfrage. Bisher sei der Schwerpunkt in der Pandemie berechtigterweise auf älteren und besonders gefährdeten Personen gelegen. “Jetzt muss der Fokus auf Kindern liegen – und damit jenen, die tagtäglich für sie da sind”, so Wiederkehr.
In Wiens Kindergärten arbeiten gut 17.000 Menschen
In Wien arbeiten insgesamt rund 17.000 Personen in Kindergärten, Krippen und anderen elementarpädagogischen Einrichtungen, gut 8.600 davon sind in städtischen Einrichtungen angestellt. Bisher wurde bei rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 10 (Kindergärten und Horte) eine Covid-19-Infektion nachgewiesen. (APA/red)
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