IS-Rückkehrerin Maria G. zu 24 Monaten bedingter Haft verurteilt
Elf Jahre nach ihrer Ausreise nach Syrien musste sich die Salzburgerin Maria G. in Salzburg vor Gericht verantworten. Die 28-Jährige gestand, sich der Terrormiliz „Islamischer Staat” (IS) angeschlossen zu haben, und wurde zu einer zweijährigen, bedingten Haftstrafe verurteilt.
Am Landesgericht Salzburg wurde die IS-Rückkehrerin Maria G. am Mittwoch verurteilt.IMAGO/CHROMORANGE
2014 reiste die damals 17-jährige Maria G. nach Syrien. Nach Jahren in einem Gefangenenlager kehrte sie im März 2025 nach Österreich zurück. Nun sprach das Landesgericht Salzburg ein rechtskräftiges Urteil.
Bedingte Strafe nach Geständnis
Das Landesgericht Salzburg verurteilte Maria G. am Mittwoch wegen „terroristischer Vereinigung“ und „krimineller Organisation“ zu 24 Monaten bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Angeklagte zeigte sich geständig: „Ich habe viel über meine damalige Radikalisierung und Ausreise nachgedacht und kann mir heute nicht mehr erklären, wie das passieren konnte.“
Laut Staatsanwaltschaft wurden keine Hinweise auf direkte Beteiligung an Kampfhandlungen gefunden. Sie habe jedoch „durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Loyalität gegenüber dem IS bestärkt“.
Verbrachte Jahre in Syrien und in Lagern
Maria G. konvertierte 2013 zum Islam, radikalisierte sich über soziale Medien und reiste mit 17 nach Syrien. Dort heiratete sie IS-Kämpfer aus Deutschland und Dänemark, mit dem zweiten bekam sie zwei Söhne. 2019 gelang die Flucht, danach lebte sie mit ihren Kindern mehrere Jahre in Internierungslagern, zuletzt in Nordsyrien. Erst im März 2025 wurde sie auf Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts gemeinsam mit ihren Kindern nach Österreich zurückgebracht.
Verteidigung: „Größter Fehler ihres Lebens“
Verteidigerin Doris Hawelka betonte, ihre Mandantin habe unter schweren psychischen Belastungen gelitten und sei erst 17 Jahre alt gewesen. G. habe umfassend kooperiert, ein Deradikalisierungsprogramm begonnen, Arbeit und Therapie gefunden. „Sie ist sich bewusst, dass die Ausreise nach Syrien der größte Fehler ihres Lebens war“, so Hawelka.
Das Gericht verordnete drei Jahre Probezeit, Bewährungshilfe sowie weitere Therapie- und Deradikalisierungsprogramme. Eine unbedingte Haft sei in diesem Fall „kontraproduktiv“ gewesen. Maria G. selbst sagte: „Ich bin froh, wieder hier zu sein.“
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