Monatelang standen die Eltern aus Darmstadt unter massivem Druck. Ihr Sohn, der sich als Mädchen identifiziert, wollte Pubertätsblocker nehmen, doch die Eltern verweigerten ihre Zustimmung. Daraufhin stellte das Jugendamt einen Eilantrag auf Sorgerechtsentzug, um die Hormontherapie durchzusetzen. Das Verfahren zog sich über Monate hin. Anfang Februar dann die Kehrtwende: Wie APOLLO NEWS berichtet, zog das Jugendamt den Antrag zurück, da das Amtsgericht geringe Erfolgsaussichten signalisiert hatte und der Jugendliche bald volljährig wird.

Eilantrag abgelehnt – Gericht sieht komplexen Fall

Ausgangspunkt war der Sommer 2022: Laut der Mutter habe eine Trans-Organisation die Schule besucht. Kurz darauf erklärte der damals 14-jährige Sohn, er sei transsexuell und wolle Hormone nehmen. Die Eltern stimmten der Verwendung eines Mädchennamens zu, lehnten jedoch Pubertätsblocker ab. Sie verwiesen auf mögliche Folgen wie Unfruchtbarkeit und ein erhöhtes Krebsrisiko.
Für eine Hormonbehandlung ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Da diese verweigert wurde, beantragte das Jugendamt per Eilverfahren den Entzug des Sorgerechts. Das Gericht wies die Eilbedürftigkeit jedoch zurück, da das Thema zu komplex sei, um es im Schnellverfahren zu klären.

Im anschließenden Hauptverfahren seien laut dem Anwalt der Eltern, Jonas Jacob, Jugendamt, Verfahrensbeiständin und Richter für die Gabe von Pubertätsblockern eingetreten. Der Richter habe dem Jugendlichen mit Blick auf dessen baldige Volljährigkeit gesagt: „Dann ist die Umwandlung dein allergrößtes Geburtstagsgeschenk.“ Daraufhin stellte der Anwalt einen Befangenheitsantrag.

Später habe der Richter signalisiert, dass der Antrag auf Sorgerechtsentzug wenig Aussicht auf Erfolg habe. Jugendamt und Verfahrensbeiständin zogen den Antrag daraufhin zurück.

Streit um Depression, Wohngruppe und Androcur

Der Jugendliche lebt seit November 2023 in einer evangelischen Wohngruppe. Zuvor hatte er um Inobhutnahme gebeten und angegeben, dass er von seinen Eltern abgelehnt werde und Suizidgedanken habe. Die Eltern bestreiten unter anderem den Vorwurf, der Vater habe mit Gewalt gedroht.

Eine frühere psychologische Beurteilung hatte Depressionen festgestellt. Ein später behandelnder Arzt erklärte in einem vorliegenden Schreiben, dass ihm kein Befund einer Depression vorliege. Die festgestellten depressiven Symptome führte er auf die Transsexualität zurück.

In einer Stellungnahme erklärte die Verfahrensbeiständin, der Jugendliche wolle Hormone nehmen, um die soziale Transition abzuschließen, und erhoffe sich davon eine Reduktion seiner Depression. Er empfinde das Verhalten seiner Eltern als grausam und menschenverachtend.

Besonders umstritten ist das Medikament Androcur, das als Pubertätsblocker eingesetzt werden soll. Laut dem Anwalt habe die Verfahrensbeiständin erklärt, es sei „harmlos und in seinen Wirkungen reversibel“. Im Beipackzettel heißt es jedoch: „Vor Abschluss der Pubertät darf Androcur bei männlichen und weiblichen Patienten nicht angewendet werden, weil ein ungünstiger Einfluss auf das Längenwachstum und die reifenden endokrinen Funktionskreise nicht auszuschließen ist.“

„Nicht Rückführung, sondern Verselbstständigung“

Zudem verweist der Anwalt der Eltern darauf, dass sich die psychische Gesundheit des Jugendlichen seit der Inobhutnahme verschlechtert habe. Bereits im August 2025 meldete die Wohngruppe Suizidgedanken.

In einer E-Mail, die den vorliegenden Unterlagen zufolge am selben Tag versandt wurde, heißt es, man sehe seinen „Auftrag nicht in der Rückführung, sondern in der Verselbstständigung“ des Jugendlichen. Für die Eltern ist die Rücknahme des Antrags ein juristischer Erfolg. Doch das Verhältnis zu ihrem Kind bleibt angespannt. Kontakte finden nur selten und in Begleitung statt.