Konkret geht es um eine Sonderaussendung der ÖH zum „Black History Month“, die an alle Studenten der Uni Wien verschickt wurde, unabhängig davon, ob sie überhaupt zu den Teilnehmern gehören. Darin werden mehrere Events im Februar angekündigt, etwa ein „Workshop zum Thema rassistische Polizeigewalt (BIPoC-only)“ sowie der gemeinsame Besuch der Performance ANTI-MUSE – to those yet to come, ausdrücklich ausgewiesen als „Black Students only“.

Die ÖH folgt dem Denken postkolonialer Studien – mit Veranstaltungen, die nach Hautfarbe trennen. APA/GEORG HOCHMUTH

Die Einladung ging dennoch an sämtliche Studenten – auch an jene, die laut Ausschreibung von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Auszug aus der ÖH-Aussendung: Mehrere Veranstaltungen sind als „BIPoC-only“ oder „Black Students only“ gekennzeichnet.ÖH/massmailer.univie.ac.at/Screenshot

Was bedeutet „BIPoC-only“?

Der Begriff BIPoC steht für Black, Indigenous and People of Color (Schwarze, Indigene und People of Color). Laut Definition in der ÖH-Aussendung handelt es sich um eine „politische Selbstbezeichnung von Menschen, die in weiß dominierten Kontexten rassifiziert werden“. Der Begriff schließe „alle nicht-weißen Menschen“ ein und beziehe sich nicht auf biologische Merkmale, sondern auf soziale Zuschreibungen.

In der Praxis bedeutet „BIPoC-only“ somit: Weiße Studenten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ähnlich verhält es sich bei Veranstaltungen, die ausschließlich für „Black Students“ vorgesehen sind.

Der Workshop zum Thema „rassistische Polizeigewalt“ ist laut ÖH-Ausschreibung ausschließlich für „BIPoC“ geöffnet.ÖH/massmailer.univie.ac.at/Screenshot

Antirassismus mit Ausschlusskriterien

In der Aussendung unterstreicht die ÖH: Ziel des Black History Month sei es, „Rassismus zu erkennen“ und sich „das ganze Jahr über aktiv und solidarisch für Antirassismus einzusetzen“. Zugleich wird erklärt, dass Antirassismus eine „kollektive Verantwortung“ sei, die „aktiv an einer gerechteren Zukunft arbeitet“.

Wie diese Zielsetzung mit Veranstaltungen vereinbar ist, zu denen Studenten aufgrund ihrer Hautfarbe keinen Zutritt haben, bleibt offen. Unklar ist auch, wie die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Gruppen festgestellt wird – oder ob es allein auf Selbstzuschreibung ankommt.