Der Fall schlug hohe Wellen: Ein 24-jähriger Ukrainer weigerte sich, bei der offiziellen Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die Nationalhymne zu singen. Der Grund: Seine religiöse Überzeugung als Zeuge Jehovas verbiete es ihm, solche Akte mitzumachen.

Doch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich stellt klar: Wer sich auf diese Weise verweigert, kann den österreichischen Pass nicht erhalten. Wörtlich zitiert die Krone: „Diese Verleihungsabläufe seien durch die Begrifflichkeit ,hat‘ zwingend determiniert, falls nicht bestimmte Umstände es dem Verleihungswerber verunmöglichen würden, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen (z. B. stumme Person).“

Auch andere Hymnen würde er nicht singen

Der Ukrainer, der seit Kindheitstagen in Österreich lebt, begründete seine Haltung so: „In der österreichischen Hymne wird verstärkt auf Nationalstolz hingewiesen und ich kann mich sozusagen nicht damit identifizieren, dass nicht alle Menschen gleich sind.“ Auch eine andere Hymne – selbst die seiner Heimat – würde er nicht mitsingen.

Der Richtersenat zweifelt laut Entscheid daran, ob jemand, der das Singen der Hymne als „Götzendienst“ empfindet, überhaupt eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich haben kann. Wörtlich wird in der Urteilsbegründung bezweifelt: „Ob eine Person mit dieser Gesinnung gegenüber der Republik Österreich bejahend eingestellt sein könne“.