KI stützt Ermittlungen: Digitale Kriminalität im Visier
Cyberangriffe, organisierte Kriminalität und internationale Terrornetzwerke stellen Sicherheitsbehörden in Europa vor neue Herausforderungen.
Symbolbild - Ermittlungen in Strafsachen. Polizei oder Privatdetektiv mit Computer. Beweisdokument und Profil des Tatverdächtigen mit Foto im Laptop.GETTYIMAGES/Tero Vesalainen
Immer häufiger verlagern sich Straftaten in den digitalen Raum – und damit wächst auch der Druck auf Polizei und Ermittlungsbehörden, ihre technischen Möglichkeiten zu erweitern. Die Bundesregierung Deutschlands plant vor diesem Hintergrund nun eine umfassende Reform der Ermittlungsbefugnisse im Internet.
Bundeskriminalamt soll mehr Handlungsspielraum erhalten
Nach den aktuellen Plänen sollen insbesondere das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei zusätzliche Befugnisse erhalten. Diese sollen es ermöglichen, digitale Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und laufende Angriffe aktiv zu stoppen.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei einer Veranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Bundeskriminalamtes, dass die Sicherheitsbehörden in Zukunft stärker im digitalen Raum eingreifen sollen: „Wir müssen auch die Möglichkeit haben, laufende Cyberangriffe aktiv zu unterbinden, um gravierende Folgeschäden zu verhindern.“
Nach Ansicht der Bundesregierung steigt der wirtschaftliche Schaden durch Cyberkriminalität seit Jahren deutlich an. Gleichzeitig werden digitale Angriffe zunehmend komplexer und international organisiert.
Automatisierte Analyse großer Datenmengen
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Reform betrifft die Auswertung großer Datenbestände. Ermittlungsbehörden stehen insbesondere bei Terrorismus oder organisierter Kriminalität häufig vor der Aufgabe, enorme Datenmengen zu analysieren – etwa Chatverläufe, Standortinformationen oder Online-Kommunikation.
Künftig könnten automatisierte Analyseplattformen diese Arbeit unterstützen. Solche Systeme wären in der Lage, Muster in großen Datenbeständen zu erkennen und mögliche Zusammenhänge zwischen Personen, Netzwerken oder Tatabläufen sichtbar zu machen.
Auch biometrische Daten könnten dabei eine Rolle spielen. Beispielsweise wäre es möglich, Fotos oder andere Identifikationsmerkmale mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet abzugleichen. Dadurch könnten gesuchte Personen leichter identifiziert oder digitale Spuren schneller zugeordnet werden.
Rechtliche Grenzen und Datenschutz im Fokus
Der geplante Ausbau der Ermittlungsbefugnisse wird jedoch nicht nur begrüßt. Der Einsatz automatisierter Analyseverfahren und biometrischer Daten gilt als rechtlich sensibel, da dabei große Mengen personenbezogener Informationen verarbeitet werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte deshalb, dass technologische Möglichkeiten allein nicht entscheidend sein dürfen. „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig. Es braucht gesetzliche Leitplanken.“
Auch künftig sollen Entscheidungen in Strafverfahren ausschließlich von Menschen getroffen werden. Die geplanten Systeme sollen Ermittler lediglich unterstützen, nicht ersetzen.
Reform bereits im Koalitionsvertrag vereinbart
Die Erweiterung der digitalen Ermittlungsinstrumente ist Teil eines umfassenderen Reformprojekts der Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag festgehalten wurde.
Mehrere Gesetzesentwürfe aus dem Innenministerium sowie dem Justizressort liegen inzwischen vor. Sie sollen klären, unter welchen Voraussetzungen Behörden automatisierte Analyseplattformen, biometrische Daten oder KI-gestützte Verfahren einsetzen dürfen.
Kommentare