
Knalleffekt beim ORF-Beitrag: Gesetz landet vor Verfassungsgerichtshof
Droht dem ORF-Beitrag das Aus? Das umstrittene Gesetz kommt jetzt erstmals vor den Verfassungsgerichtshof – und das kann alles ändern! So könnten nicht nur die Gebühren gekippt, sondern auch rückforderbar werden. Was das für alle Zahler bedeutet, lesen Sie hier.
Es könnte der Anfang vom Ende des umstrittenen ORF-Beitrags sein: Wie jetzt bekannt wurde, wurde erstmals das gesamte Verwaltungsverfahren zur Anfechtung des ORF-Beitrags durchlaufen – somit kann nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelegt werden. Damit könnte sich das Höchstgericht in Kürze erstmals mit der Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitragsgesetzes inhaltlich befassen.
Bisherige Versuche, das umstrittene ORF-Gesetz zu Fall zu bringen, sind bekanntlich gescheitert. Doch jetzt gibt es neue Hoffnung: Ein Antragsteller hat den mühsamen Weg des Verwaltungsverfahrens hinter sich gebracht und verfügt nun über ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts – eine Voraussetzung, um eine Beschwerde beim VfGH einzubringen.
Sollte der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde stattgeben, hätte das weitreichende Folgen: Das ORF-Beitragsgesetz könnte aufgehoben werden. Die Einhebung des Beitrags wäre dann rechtswidrig, und es könnte zu Rückforderungsansprüchen der Zahler kommen. Eine Entscheidung in dieser Richtung würde den ORF in finanzielle Turbulenzen stürzen und den Medienriesen in seiner bisherigen Form infrage stellen.
Widerstand gegen ORF-Beitrag wächst
Interessanterweise könnte der Fall zusätzlich auch vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kommen, da eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls möglich ist. Damit könnte das Thema gleich bei zwei Höchstgerichten landen – ein Szenario, das dem Streit um die Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags zusätzlichen Zündstoff verleihen würde.
Es bleibt also abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof auf die bevorstehende Beschwerde reagieren wird. Sicher ist jedoch: Sollte das Höchstgericht dem ORF-Beitragsgesetz einen Riegel vorschieben, stünde Österreich vor einer Mediensensation – mit erheblichen Konsequenzen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung.
Erste Beschwerde gegen Urteil des BVerwG wegen ORF-Zwangsbeitrag an den Verfassungsgerichtshof!#orf#obs@luciammann @P_Westenthaler @report24news @AUF1TV @exxpressat @KURIERat @krone_at @DiePressecom @ServusTV_News @derStandardat @Edith_Broetzner @Heute_at pic.twitter.com/wooYdv00jT
— Beneder.Media (@RABeneder) November 21, 2024
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Kommentare
auf solche weise ab zu pressen würde nicht einmal der putin machen : was würde die 6000 jahre alte mumie dazu sagen, als sie noch geklebt hat –
auf solche weise ab zu pressen würde nicht einmal der putin machen
Guter Witz 🤣
Guter Witz 🤣
Schutzgeld abschaffen. Welcher Richter traut sich?
Ich hoffe der VfGH besinnt sich auf unser demokratisch verfassungsmäßiges Grundrecht der Privatautonomie, die uns unsere Freiheit garantiert selbst zu entscheiden was wir wo kaufen bzw. welche Abos wir mit wem schließen.
Heute ist Eva Schütz und ihr Zensurteufel aber sehr aktiv!
Hoffentlich gelingt es, dieses dämliche Gesetz zu kappen!!! 🙏🙏🙏🙏
Weg mit diesem unsäglichen, parteiischen Medium!!!
Träumt weiter. Richter werden hierzulande fast nur stramme Parteikinder.
Jetzt steht auch der VfGH auf dem Prüfstand. Anhand der Urteils wird man erkennen, wie unabhängig dieses Gericht wirklich ist.