Es könnte der Anfang vom Ende des umstrittenen ORF-Beitrags sein: Wie jetzt bekannt wurde, wurde erstmals das gesamte Verwaltungsverfahren zur Anfechtung des ORF-Beitrags durchlaufen – somit kann nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelegt werden. Damit könnte sich das Höchstgericht in Kürze erstmals mit der Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitragsgesetzes inhaltlich befassen.

Bisherige Versuche, das umstrittene ORF-Gesetz zu Fall zu bringen, sind bekanntlich gescheitert. Doch jetzt gibt es neue Hoffnung: Ein Antragsteller hat den mühsamen Weg des Verwaltungsverfahrens hinter sich gebracht und verfügt nun über ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts – eine Voraussetzung, um eine Beschwerde beim VfGH einzubringen.

Sollte der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde stattgeben, hätte das weitreichende Folgen: Das ORF-Beitragsgesetz könnte aufgehoben werden. Die Einhebung des Beitrags wäre dann rechtswidrig, und es könnte zu Rückforderungsansprüchen der Zahler kommen. Eine Entscheidung in dieser Richtung würde den ORF in finanzielle Turbulenzen stürzen und den Medienriesen in seiner bisherigen Form infrage stellen.

Widerstand gegen ORF-Beitrag wächst

Interessanterweise könnte der Fall zusätzlich auch vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kommen, da eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls möglich ist. Damit könnte das Thema gleich bei zwei Höchstgerichten landen – ein Szenario, das dem Streit um die Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags zusätzlichen Zündstoff verleihen würde.

Es bleibt also abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof auf die bevorstehende Beschwerde reagieren wird. Sicher ist jedoch: Sollte das Höchstgericht dem ORF-Beitragsgesetz einen Riegel vorschieben, stünde Österreich vor einer Mediensensation – mit erheblichen Konsequenzen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung.