Der Hamburger Zoll stellte am 30. Juli und am 15. August rund 1,8 Millionen Kunststofftrinkhalme sicher. Die illegale Ware sollte über den freien Warenverkehr nach Deutschland importiert werden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Doch die Deutschen lassen sich nicht so einfach austricksen: “Die Zollbeamtinnen und -beamten guckten sich aber die in Taiwan und Vietnam hergestellten Halme genauer an, da der Verdacht bestand, dass sie aus umweltschädlichem Kunststoff bestanden”, heißt es in der Aussendung.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte als zuständige Marktüberwachungsbehörde “bestätigte die Feststellungen des Zolls”. Die Schlussfolgerung der behördlichen Untersuchung: “Die Trinkhalme dürfen nun gemäß der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) nicht nach Deutschland eingeführt werden.”

Einwegplastik-Verbot in der EU

Das Zollamt Hamburg sieht sich regelmäßig mit Produkten konfrontiert, die nicht den deutschen oder EU-Vorschriften entsprechen: “Im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes musste der Zoll in Hamburger in den letzten Wochen mehrmals gefährliche Waren aus dem Verkehr ziehen”, schreibt das Zoll weiter.

Seit dem 3. Juli 2021 sind Kunststofftrinkhalme in der Europäischen Union verboten. Die Alternative, Papphalme, neigen dazu, bereits nach wenigen Minuten im Getränk aufzuweichen und stoßen nicht bei allen Verbrauchern auf Begeisterung.