Immer mehr Straftäter können ihre Reststrafe in den eigenen vier Wänden absitzen. Mit GPS überwacht, dürfen sie die Wohnung nur nach einem strengen Stundenplan verlassen. „Und es wird im Vorhinein immer festgelegt in einem sogenannten Aufsichtsprofil. Das ist ein ganz strenger Stundenplan, wo es also um Viertelstunden geht, wann man wo sein muss und was man in diesen Zeiten tun darf“, erklärt Dina Nachbaur vom Verein Neustart gegenüber Wien heute.

Die Betreuung übernehmen Sozialarbeiter von Neustart. Sie kontrollieren, ob die Betroffenen sich an die Regeln halten – immerhin geht es um die Balance zwischen Freiheitsrechten und gesellschaftlicher Sicherheit.

Nicht für Schwerverbrecher

Wer eine Fußfessel bekommt, entscheidet die Justiz. Ausgeschlossen bleiben Täter schwerer Gewalt- und Sexualdelikte. Ab Herbst können Häftlinge die Maßnahme schon ab einer zweijährigen Reststrafe beantragen – bisher galt eine Grenze von einem Jahr. Voraussetzung sind ein fixer Wohnsitz, ein Arbeitsplatz und das Einverständnis der Mitbewohner.

Die Überwachung erfolgt zentral in Wien. Dort werden sämtliche Bewegungen über GPS nachverfolgt – theoretisch also lückenlos.

Mehrheit hält sich an die Regeln – doch Zweifel bleiben

Nach Angaben des Justizministeriums halten sich rund 90 Prozent der Betroffenen an die Vorgaben. Bei Verstößen ist die Freiheit schnell vorbei: Wer gegen den Stundenplan verstößt, landet wieder im Gefängnis.

Trotzdem bleibt die Frage: Wird der Kreis der Fußfessel-Träger mit den neuen Regeln zu groß? Kritiker sehen die Gefahr, dass Strafen ihren Abschreckungseffekt verlieren könnten – während Befürworter den sozialen Nutzen betonen. Sicher ist nur: Die Debatte darüber, wer wirklich für den elektronisch überwachten Hausarrest geeignet ist, wird weitergehen.