Kuckuck im Cockpit: Anwalt lässt Ryanair-Flieger in Linz pfänden
Eine Frau aus Oberösterreich hat wegen einer offenen Forderung nach einem stark verspäteten Flug eine ungewöhnliche Maßnahme ergriffen: Am Flughafen Linz ließ sie über ihren Anwalt eine Ryanair-Maschine pfänden.
Wie OÖN berichtete, ist der Ausgangspunkt der ungewöhnlichen Aktion eine Urlaubsreise aus dem Sommer 2024. Die Frau plante damals mit zwei Begleitern einen Flug von Linz nach Palma de Mallorca. Doch der geplante Abflug verspätete sich massiv: 13 Stunden.
Die Passagierin entschied sich daraufhin, den Flug gar nicht erst anzutreten. Stattdessen buchte sie eine Alternative. Diese war allerdings 105,2 Euro teurer.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub erstattete Ryanair zwar den ursprünglichen Ticketpreis. Doch die restlichen Forderungen blieben offen:
– 250 Euro Entschädigung wegen der Verspätung
– 105,2 Euro Mehrkosten für den Ersatzflug
Weil die Airline laut Darstellung der Klägerseite nicht zahlte, wandte sich die Frau an die Kanzlei Florianer Rechtsanwälte.
Gericht ordnet Exekution an
Die juristische Eskalation folgte später: Das Bezirksgericht Traun erließ einen Exekutionsbescheid gegen Ryanair. Damit durfte eine Forderung zwangsweise eingetrieben werden.
Und genau das passierte am Montag in Linz. Anwältin, Exekutor und Flughafenmitarbeiter gingen direkt zu einer Ryanair-Maschine auf dem Vorfeld – und betraten das Flugzeug. An Bord wurde schließlich der „Kuckuck“ angebracht, also das klassische Pfandsiegel.
Bargeldloses Bezahlen sorgt für kuriose Szene
Eigentlich hätte die Situation deutlich einfacher gelöst werden können. Früher wurde bei solchen Maßnahmen oft die Bordkasse gepfändet. Doch genau das funktioniert heute kaum noch.
Der Grund: Passagiere bezahlen in Flugzeugen inzwischen meist ausschließlich bargeldlos. Das führte laut Anwalt Georg Wageneder zu einer fast absurden Situation.
„Dann hat sogar der Pilot angeboten, den geforderten Betrag zu bezahlen. Aber der wollte nur mit Karte zahlen und das akzeptierte der Exekutor nicht“, erzählt Wageneder der Krone.
Damit blieb der Betrag weiterhin offen – und der „Kuckuck“ blieb auf dem Flugzeug.
Droht jetzt sogar eine Versteigerung?
Theoretisch kann eine solche Pfändung drastische Folgen haben. Bleibt die Forderung weiterhin unbezahlt, könnte das gepfändete Objekt eingezogen und sogar versteigert werden.
Im konkreten Fall ist das jedoch äußerst unwahrscheinlich. Denn die Summe, um die es geht, ist für einen internationalen Billigflieger verschwindend gering. Mittlerweile beläuft sich die offene Forderung laut Darstellung auf 392,87 Euro. Selbst der beteiligte Anwalt rechnet nicht ernsthaft damit, dass ein Flugzeug tatsächlich versteigert wird.
Ryanair widerspricht den Berichten
Die Airline reagierte am Dienstagnachmittag auf eine Anfrage zu dem Vorfall – und widerspricht der Darstellung deutlich.
„Das ist nicht wahr. Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet. Alle Berichte, die etwas anderes behaupten, sind sachlich falsch.“
Damit steht Aussage gegen Aussage. Während Anwalt und Medien von einer vollzogenen Exekution berichten, weist die Fluglinie den Vorgang kategorisch zurück.
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