Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten nach Verbüßung der Strafe eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Verteidiger haben sich zuvor „lediglich gegen das Verhängen der Sicherungsverwahrung ausgesprochen“, gegen eine lebenslange Haftstrafe wendeten sie nichts ein, berichtete LTO.

Laut NIUS-Informationen weigerte sich der Angeklagte aufzustehen, als der Richter den Raum betrat.

„Rache für Muslime“

Bei dem islamistisch motivierten Anschlag auf dem Stadtfest tötete Al Hasan im vergangenen Sommer drei Menschen, mehrere weitere waren schwer verletzt worden. Die Tat wurde vom Islamischen Staat (IS) als „Rache für Muslime“ gefeiert.

Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest im Bundesland Nordrhein-Westfalen waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der 27-jährige Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Er floh und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste deutschlandweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Auch Verteidigung plädierte für lebenslange Haft

Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Jihadistenmiliz IS gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seiner Tat öffentlich bekennt. Dies bestätigte das Gericht nun.

In dem Staatsschutzprozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt musste sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten.