Leiche auf Wiener Grünstreifen: Frau wurde erstickt
Die junge Frau, die am Samstagmorgen tot auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen in Wien-Donaustadt gefunden wurde, ist einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Die Obduktion hat ergeben, dass sie erstickt wurde. Das gab Markus Dittrich, Sprecher der Landespolizeidirektion, Sonntagmittag bekannt. Die Identität der Frau gibt den Ermittlern weiter Rätsel auf.
“Der Gerichtsmediziner konnte feststellen, wie die Frau zu Tode gekommen ist”, sagte Dittrich. Details dazu würden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen übernommen.
Die Polizei bemüht sich nun fieberhaft, die Identität der Toten, deren Alter auf rund 18 Jahre geschätzt wird und deren Äußeres auf eine europäische Herkunft schließen lässt, zu klären. “Es wurden sämtliche Abgängigkeitsanzeigen durchforstet”, berichtete Dittrich. Keine hätte zur getöteten jungen Frau gepasst. “Auch mit ihren Fingerabdrücken ist man nicht weitergekommen”, teilte der Sprecher mit. In der Umgebung des Leichenfundorts habe man Anrainern Fotos der jungen Frau gezeigt, sie sei von niemandem erkannt worden.
Zur Klärung der Identität ersucht die Wiener Polizei nun um sachdienliche Hinweise – auch anonym – unter der Telefonnummer 01 31310 33800 oder in jeder Polizeidienststelle. Die junge Frau war rund 160 Zentimeter groß, schlank, hatte braunes, rötlich gefärbtes schulterlanges Haar und auffällig hellgrüne Augen. Sie war mit einem schwarzen Kapuzenpullover mit der Aufschrift “Live or Die”, einer schwarz-weiß karierten Hose und weißen Nike-Sportschuhen bekleidet.
Die Leiche war am Samstag gegen 7.00 Uhr an einen Baum gelehnt neben der Viktor-Kaplan-Straße entdeckt worden. Sie wies zahlreiche Hämatome auf, weswegen von Mordverdacht ausgegangen wurde.
Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. Das hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Häufung von Frauenmorden klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert.
(APA/red)
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