Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.

Vier Schwerletzte bei Angriffen

Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar.

Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten «Tag der Ehre» teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer. Die Staatsanwaltschaft warf Simeon T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung.

„Schlugen gezielt auf den Kopf und Oberkörper“

Die Auslieferung von T. aus Deutschland an Ungarn war nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig. Die Behörden hatten ihn jedoch im Juni 2024 außer Landes gebracht, bevor Karlsruhe den Vorgang stoppen konnte. Für die Zeit nach seiner Verurteilung soll die Bundesregierung bereits eine Rückführung des Straftäters nach Deutschland verhandelt haben.

Die Vorwürfe, die der deutsche Generalbundesanwalt gegen die Mitglieder der linksterroristischen Hammerbande gerichtet hatte, lautete: „Sie schlugen mit einem Schlagstock und einem Kubotan wiederholt gezielt auf den Kopf und Oberkörper des Opfers ein, während andere Mittäter den Betroffenen fixierten. Ein Geschädigter wurde mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht. Auch nachdem er bewusstlos auf dem Gehweg lag, versetzte ihm die Gruppe mit einem Schlagwerkzeug weitere Schläge auf den Kopf und den gesamten Körper. Dadurch erlitt der Geschädigte multiple Gesichts- und Schädelfrakturen.“

Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NiUS erschienen.

Auch exxpress berichtete im Vorfeld über den Fall. Außerdem hat Kolumnist Bence Bauer das Thema genauer unter die Lupe genommen.