Dadurch erlitt die Gleichaltrige lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem wurde ihr rechter Augenhöhlenboden gebrochen. Durch die Stiche kam es zu einer Einblutung im Bauchraum im Ausmaß von etwa zwei Litern.

Bei Schuldspruch: Lebenslange Haft möglich

Die Situation war in der Wohnung der Großeltern des Angeklagten in Wien-Meidling eskaliert, nachdem sich die beiden über den Drogenkonsum der damals 25-Jährigen gestritten hatten. Die Frau soll ein verstorbenes Familienmitglied des Angeklagten beleidigt und zunächst ihn mit einem Küchenmesser bedroht haben. Aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Angeklagten entriss er ihr die Waffe, sodann soll er sie in den Bauch und – als sie sich infolge dessen umdrehte – in den Rücken gestochen haben. Nachbarn hörten die Hilfeschreie der Frau und riefen die Polizei. Der Mann wurde mithilfe der WEGA festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Polizei gegenüber war er damals geständig. Bei einem Schuldspruch durch das Schwurgericht drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.