Wie die Bild berichtet, führte der 35-Jährige die deutschen Behörden neun Jahre lang hinters Licht, weigerte sich, seine Identität nachzuweisen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde. Die Krux: Ohne Pass durften die Behörden ihn nicht abschieben. Unterkunft und Sozialleistungen werden ihm seitdem gezahlt.

Am Donnerstag stand der Marokkaner nun wegen illegaler Einreise und Erschleichung von Aufenthalts-Duldung vor dem Dresdner Amtsgericht. Er war, so berichtet die Bild, im Oktober 2015 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde ein Jahr später abgelehnt, Younes L sollte abgeschoben werden.

Doch: Der Marokkaner hatte keine Papiere und durfte deshalb nicht abgeschoben werden. Er erhielt eine Duldung, die bis 2023 immer wieder neu erteilt wurde. Die Bild zitiert den Sachbearbeiter der Dresdner Ausländerbehörde, René N., mit den Worten: „Herr L. wurde immer wieder aufgefordert, sich einen Pass zu besorgen und ihm wurde erklärt, dass er zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Younes L. hätte längst Pass beantragen können

Nach einem Auskunftsersuchen in mehreren nordafrikanischen Ländern ging man davon aus: Der Mann hatte einen falschen Namen angegeben. 2022 erstattete die Behörde Anzeige wegen Erschleichens der Duldung.

Unfassbar: Laut Bild reichte Younes L. kurz vor dem Prozess die Kopie eines Familienregister-Auszugs aus Marokko beim Gericht ein – mit dem er bereits nach der Ablehnung seines Asylantrags einen Pass hätte beantragen können. „Ich habe mich bisher nicht darum bemüht“, gab er zu.

Für seinen unerlaubten Aufenthalt in Deutschland wurde der Marokkaner nun verwarnt, erhielt 500 Euro Geldstrafe – allerdings lediglich auf Bewährung. Außerdem muss er 150 Sozialstunden leisten.

Younes L., der in einer Asylunterkunft lebt und 242 Euro im Monat erhölt, ist immer noch verpflichtet, sich einen Pass zu besorgen. Wenn das tatsächlich passiert, könnte er abgeschoben werden. Allerdings hat er selbst andere Pläne: „Ich will hier leben und arbeiten“, sagt er, und meint damit Deutschland.

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